Unsere Anfrage zum zeitlichen Verlauf der Abbaugrenzen im Tagebau Garzweiler II lautet wie folgt:
„In welchen räumlichen Begrenzungen plant der Bergbautreibende jährlich während der Restlaufzeit des Tagebaus Garzweiler II vorzugehen?“
Hintergrund:
Mit dem Vertrag zwischen Bund, Land und RWE und der Leitentscheidung 2023 sind die Laufzeit und der äußere Rahmen des Tagebaus Garzweiler II festgelegt. Dem gegenüber wird der Ablauf der Bergbautätigkeit innerhalb der äußeren Begrenzung erst durch die Betriebspläne im Einzelnen festgelegt. Die Erstellung dieser Pläne verlangt aber eine dezidierte, dem Betriebsablauf geschuldete Ausarbeitung, zu welcher Zeit in welchem Bereich Abbau und nachfolgende Böschungsherrichtung erfolgen können.
Mit diesen Arbeiten verbunden ergeben sich auch für die anliegenden Gemeinden Auswirkungen durch lokal erhöhte Lärm- und Staubbelästigungen für die ortsnahen Gebiete. Durch frühzeitige Kenntnis der vorgesehenen Arbeitsschritte werden geplante gemeindliche Entwicklungsmaßnahmen deutlich vereinfacht.
Daher bitten wir um eine Darstellung der jährlich geplanten Tätigkeiten beim Fortschreiten der Abbau- und Herrichtungsmaßnahmen.
Für die Beantwortung unserer Frage seitens RWE bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Lambertz
Fraktionsvorsitzender der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln
Annika Schmidt
Geschäftsführerin der Grünen im Braunkohlenausschuss Köln