Wasserwerk Dirmerzheim:

Der Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung ist deutschlandweit ein zentrales Thema. Im Rheinischen Revier erhöht sich der Zeitdruck für geeignete Schutzmaßnahmen für das Grundwasser durch den – dringend notwendigen – früheren Kohleausstieg zusätzlich. Besonders stechen dabei die konkreten Diskussionen in zwei Gremien hervor: dem Braunkohlenausschuss und der Kommission Rheinisches Revier. Aber auch der in Aufstellung befindliche Regionalplan spielt eine entscheidende Rolle mit seinen mehr als 20 Jahre gültigen Festlegungen.

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Im Focus steht dabei das Grundwasserschutzgebiet Dirmerzheim, das als einziges Wasserwerk nach dem Wiederanstieg des Grundwassers bei der Befüllung des Hambachsees noch zur Trinkwassergewinnung übrig bleibt. Durch eine Sulfatisierung des Grundwassers aus den Abkippungen des Tagebaus wird die bisherige Wasserentnahme aus dem Horizont 8 nicht mehr möglich sein und die Abschaltung der Wasserwerke Sindorf, Glesch, Paffendorf und ggf. Türnich unumgänglich.
Zwar sind im Entwurf des Regionalplans Bereiche für Grundwasserschutz und Gewässerschutz (BGG) als Vorranggebiete festgesetzt, aber angesichts der außerordentlichen Bedeutung der Ressource Wasser, die zudem zukünftig immer knapper werden dürfte, muss eben diesem Grundwasser- und Gewässerschutz allerhöchste Priorität eingeräumt werden. Jegliche Ausnahmemöglichkeiten wie durch den letzten Satz in der Zielformulierung des Regionalplan-Neuentwurfes zum Grundwasser- und Gewässerschutz eingeräumt (vgl. Entwurf Regionalplan Köln Kap. 4.7.2., Z.26), müssen daher gestrichen werden
Durch das Potenzial möglicher schädigender Einwirkungen wie durch Deponien, emittierende Betriebe, Siedlungsbau etc., sehen wir die Notwendigkeit, das im Regionalplan vorgeschlagene Trinkwasserschutzgebiet bei Dirmerzheim deutlich auszuweiten. Völlig unverständlich ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt lediglich die direkte Umgebung der Grundwasserbrunnen geschützt ist, alle anderen Zonen aber als „in Planung“ ausgewiesen werden. Es besteht der dringende Handlungsbedarf, die Schutzzonen III a und III b zeitnah rechtssicher festzusetzen. Wirtschaftliche Interessen – soweit potentiell grundwassergefährdend – haben gegenüber dem Schutz der unersetzlichen Ressource Wasser zurückzutreten.
Die in den kommenden Jahrzehnten zu erwartende Notwendigkeit der Entnahme von Wasser auch aus weiter oben liegenden Grundwasservorkommen für Landwirtschaft und Gewerbe muss ebenfalls
eindeutig bei der Festlegung dieses Trinkwasserschutzgebietes berücksichtigt werden.
Es stellt sich insbesondere aber die grundsätzliche Frage, wie bereits jetzt im Vorfeld eine allumfassende Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann, wenn es zu Problemen bei dem einen (statt bisher fünf) verbleibenden Wasserwerk kommt. Hierzu vermissen wir bis heute eine verbindliche und zielführende Antwort.

Es gibt keine bisher keine offiziellen Notfallszenarien nach einer Kontaminierung bzw. einem Störungsfall in Dirmerzheim, keinen Verteilungsplan im Falle von Wassermangel oder Störungen, der eine klare Rangfolge der Versorgung festlegt, keine Sicherung einer weiteren Zone für den Grundwasserschutz in der Region für den Fall von Komplikationen im Bereich Dirmerzheim. Planungen für die Anlegung einer weiteren Brunnengalerie und auch eine Übersicht aller Altablagerungen im Braunkohlengebiet, die mit dem wiederansteigenden Grundwasser in Kontakt kommen sind unbekannt. Alle diese Punkte müssen vordringlich beantwortet werden, noch bevor der neue Regionalplan in Kraft tritt.
Umso dankbarer sind wir für der Allianz für nachhaltigen Strukturwandel eV, die sich intensiv mit dieser Thematik befasst hat und ihren umfangreichen Forderungskatalog zum Regionalplanentwurf eingereicht hat.
Wir können uns diesem Forderungskatalog nur vollumfänglich anschließen und beziehen dessen Inhalte in unsere Arbeit mit ein.