In der vierten Sitzung des Regionalrates Köln am 24. September 2021 haben wir GRÜNEN, zusammen mit den Fraktionen von CDU, SPD und FDP eine Resolution zur Verminderung der Gefährdung von Anwohnern beim Abbau von Rohstoffen im Tagebau beschlossen. Im Tagebau soll es zu einer Änderung des Genehmigungsrechtes zum Abbau von oberflächennahen Rohstoffen, entsprechend den Festsetzungen im Regionalplan, kommen. Aus diesem Grund hat der Regionalrat die Landesregierung von NRW aufgefordert, einen Mindestabstand der Tagebaukante von 300 m zu bewohnten Gebäuden einzuhalten.
Der Grund für diese Resolution liegt darin begründet, dass beim Starkregenereignis vom 13. bis 15. Juli 2021 Teile Nordrhein-Westfalens regelrecht verwüstet wurden und die Ausmaße katastrophal waren. Klimaforscher gelangten zu der Einschätzung, dass dieses Ereignis «mindestens als Jahrhundert-Niederschlag» einzustufen sei. Bisherige Rekorde seien an einer enormen Zahl von Stationen im Westen weit übertroffen worden, meldete der Deutsche Wetterdienst.
Infolge der Niederschläge vom Juli kam es im südlichen Einzugsgebiet der Erft zu Abflüssen mit einer Jährlichkeit größer als 10.000 (Eintrittsfall statistisch einmal in 10.000 Jahren). In der Ortslage Erftstadt-Blessem und dem angrenzende Aue-Bereich erfolgte aufgrund der Überflutung ein unkontrollierter, flächenhafter Zustrom in die Kiesgrube Blessem. Diese Überflutung löste in diesem Gebiet einen unkontrollierten Erosionsbereich an der Kiesgrube, an der Erft und bis an den nördlichen Ortsrand von Blessem aus. Drei Häuser wurden direkt von der Flut und Erosion zum Einsturz gebracht, acht weitere Häuser erlitten extreme Schäden. Nur 100 Meter entfernt von diesen Gebäuden befindet sich die Abbruchkante des ca. 45 ha und bis zu 30 m tiefen Tagebaus Blessem. Auch wenn ein solches Wetterphänomen wie im Juli nur äußerst selten vorkommt, darf sich ein derartiges Ereignis auf keinen Fall wiederholen!
Deshalb gilt es jetzt, alle Möglichkeiten die zu einer besseren Vorsorge führen, in den Planungs- und Genehmigungsprozessen zu identifizieren und umzusetzen. An erster Stelle steht dabei ein verbesserter Hochwasserschutz. Dies wird in den nächsten Monaten Aufgabe von den Fachverwaltungen und der Politik sein. Dass außerdem dringender Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Tagebausicherheit besteht, geht aus dem Fall der Quarzkiesgrube in Erftstadt-Blessem deutlich hervor. Der Vorsorgeabstand von 300 Metern zu bewohnten Bereichen wurde zwar bei der planerischen Festlegung in der Regionalplanung bereits berücksichtigt, tatsächlich verringerte sich dieser Abstand jedoch nicht selten in den abgrabungs-, wasser- und bergrechtlichen Genehmigungsverfahren. Bisher diente die Einhaltung der 300 Meter Abstand, wie sie der Abgrabungserlass NRW vorschreibt, in erster Linie der immissionsschutzrechtlichen Vorsorge. Jetzt gilt es diesen Mindestabstand zu allen Tagebauen auch tatsächlich einzuhalten, um die Sicherheit der Anwohner zu erhöhen.
Unser Anliegen ist es deshalb, die Landesregierung aufzufordern, dieser Vorsorge auch in den fachgesetzlichen Genehmigungsverfahren nachzukommen. Darüber hinaus ist es aber auch zwingend erforderlich, die bereits bestehenden oder schon in Planung befindlichen Ränder aller Abgrabungsstandorte auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Hier sind insbesondere die betroffenen Kommunen aufgefordert, nicht locker zu lassen und eine derartige Prüfung, insbesondere für den Fall hoher Niederschlagseinträge, nachträglich einzufordern.