Aktueller Sachstand zum Umgang mit dem Endgutachten im Braunkohlenplanverfahren Hambach

Zum Hintergrund:
Eine Planänderung des Braunkohlenplans wurde durch die Zielsetzungen der aktuellen Leitentscheidung „Leitentscheidung 2021: Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlerevier“ der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021 erforderlich. Eine vorzeitige Beendigung des Braunkohlenabbaus im Tagebau Hambach ist nun bis 2029 vorgesehen. Somit wird der Abbau 15 Jahre früher beendet, als ursprünglich geplant. Bedingt durch den vorzeitigen Braunkohlenausstieg wurde im Mai 2021 ein Braunkohlenplanänderungsverfahren für den Tagebau Hambach eingeleitet.

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Im Sommer 2021 wurde daher durch die Bezirksregierung Köln ein unabhängiges Fachgutachten an die ahu GmbH Aachen (international tätiges Beratungs- und Planungsunternehmen für die Bereiche Wasser, Boden und Geomatik) vergeben. Zusammen mit der FUMINCO GmbH (Unternehmen, das kundenspezifische und ganzheitliche Lösungen in den Bereichen Bergbauplanung, Lagerstättenmodellierung sowie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz anbietet) und der ZAI mbH (beratendes Ingenieurbüro für Bauingenieurwesen, dessen Fokus auf der Geotechnik liegt) wurden Erforderlichkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Volumenbilanz der Bergbautreibenden überprüft.

Ziel dieses Gutachtens:
Die Bezirksregierung Köln war daran interessiert, die Abraumbilanzen der Bergbautreibenden nachzuvollziehen, kritisch zu überprüfen und mögliche Planungsalternativen zu finden. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf der Prüfung der unbedingt erforderlichen Massen, die für eine dauerhafte Standfestigkeit des Gesamtböschungssystems und insbesondere der Nordrandböschung vor Elsdorf benötigt werden. Auch eine Alternativprüfung, die die Erforderlichkeit der Inanspruchnahme der Manheimer Bucht insgesamt und auch potentielle Masseneinsparungen, die zu einer Verkleinerung dieser Flächeninanspruchnahme führen könnten, sollten hierbei untersucht werden.

Aktueller Stand:
Durch die erhebliche Verkleinerung des Tagebaus Hambach, den Erhalt des Hambacher Waldes und die Verkürzung der Laufzeit ist eine grundlegende Umplanung erforderlich geworden. Diese beinhaltet die Genehmigung und Umstellung der bisherigen Betriebsführung, des Wiedernutzbarmachungskonzeptes einschließlich der Heranführung von Rheinwasser und der sonstigen wasserwirtschaftlichen und anderen bergbaubegleitenden Maßnahmen. Berücksichtigt werden müssen bergtechnische, ökologische und Aspekte der Standsicherheit. Nach der Überprüfung von Alternativen wurde von der RWE Power AG eine bergtechnisch und – nach ihrer Ansicht – auch unter Umweltaspekten umsetzbare Variante vorgestellt. Die RWE Power AG hat inzwischen einen Vorschlag zur zukünftigen Abgrenzung der Tagebaugrenze und der noch erforderlichen Flächeninanspruchnahme in Form einer Vorhabenbeschreibung vorgelegt. Darin erkennbar sind die Ausgestaltung der „Manheimer Bucht“ und die erforderlichen Abraummassen für die Gewinnung einer dauerhaft standsicheren Böschungsmodellierung.

Einen Erfolg sehen wir darin, dass auf eine bergbauliche Inanspruchnahme des Hambacher Waldes, des Merzenicher Erbwaldes, des an das FFH-Gebiet „Steinheide“ angrenzenden Waldstücks sowie der Ortschaft Morschenich verzichtet werden kann. Sowohl die Abbaugrenzen als auch die räumliche Lage des Tagebausees verändern sich durch die neue Planung.

Ebenfalls positiv bewerten wir, dass das Gutachten auf öffentlich diskutierte Varianten eingegangen ist und daraufhin überprüft wurde, welche Vorschläge umsetzbar sind. Auch bemühten sich die Gutachter um Materialeinsparung und eine geringere Flächeninanspruchnahme.

Aus unserer Sicht indiskutabel ist aber die Inanspruchnahme der Manheimer Bucht in der durch die RWE Power AG vorgesehenen Größenordnung. Die Notwendigkeit hierfür wurde durch die Gutachter aufgrund der RWE-Zahlen von 2018 eindeutig festgestellt. Fraglich ist aber, ob diese Zahlen auch für die aktuellen Pläne tatsächlich angesetzt werden können und nicht veraltet sind.

Die Rückinanspruchnahme der Innenkippe konnte sich leider nicht als mögliche Option herausstellen und auch der Verzicht auf die Kohlegewinnung hilft nicht bei der Masseneinsparung.

Immerhin ist zumindest eine Einsparung durch eine Verringerung der Überhöhung der landwirtschaftlich genutzten Flächen auf der überhöhten Innenkippe möglich. Die vom Braunkohlenausschuss beauftragten unabhängigen Gutachter kamen hier auf ein geschätztes Einsparungspotenzial von max. 10 Mio. m³ standsicherem Material. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Manheimer Bucht geringfügig um etwa 25-30 Hektar zu verkleinern und den Erhalt der Kirche in Manheim-Alt zu sichern.

Ausblick:
Die Regionalplanungsbehörde Köln befindet sich derzeit mit der RWE Power AG in Abstimmungsgesprächen. Im nächsten Braunkohlenausschuss soll ein aktualisiertes Plankonzept vorgestellt und behandelt werden. Auf dieser Basis soll dann die Grundlage für das weitere Planverfahren und den zu erarbeitenden Vorentwurf mit Entwurf eines Umweltberichts geschaffen werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist im ersten Quartal 2023 zu rechnen. Anschließend folgen das Beteiligungsverfahren und der Entwurf wird öffentlich ausgelegt. Dies bietet für die BürgerInnen und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, eine Stellungnahme hierzu abzugeben. Sind potentielle Änderungen vorgenommen, wird der Braunkohlenplan Ende 2024 festgestellt und durch die Landesregierung genehmigt. Dieser Plan ist als Grundlage für die sich daran anschließenden bergrechtlichen Zulassungsverfahren zu verstehen. Aus diesem entstehen dann am Ende die konkreten Detailplanungen, die wir wie gewohnt wachsam und kritisch mitverfolgen werden.