Neues Rechtsgutachten zur Zulässigkeit von Enteignungen am Tagebau Hambach. Unser Antrag auf Berichterstattung im BKA am 27.10.23

Zum Hintergrund:

Das von Antje Grothus, der GRÜNEN Landtagsabgeordneten für den Rhein-Erft-Kreis, beauftragte Rechtsgutachten mit dem Titel:

Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus

wurde vom renommierten Prof. Walter Frenz von der RWTH Aachen verfasst und  veröffentlicht. Über die Webseite von Antje Grothus kann es zusätzlich zu einer Vielzahl von Hintergrundinformationen vollständig online als Parlamentspapier des Landtags gelesen werden.

Unser Antrag hierzu für die Sitzung des Braunkohlenausschusses am 27.10.2023 laute wie folgt:

Sehr geehrter Herr Götz,

bitte nehmen Sie nachfolgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 27.10.2023 auf:

Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten

Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnungim Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus

 Hintergrund:

Weitere Enteignungen oder sogar Zwangsumsiedlungen im Rheinischen Revier – wie von RWE geplant – müssen vermieden werden. Erst recht, wenn diese deswegen durchgeführt werden sollen, um Sand und Kies zur Nutzung der Gestaltung der Tagebaulandschaften, abzubauen.

Die Landtagsabgeordnete für den Rhein-Erft-Kreis, Antje Grothus, hat deswegen beim Parlamentarischen Beratungs- und Gutachterdienst des NRW-Landtages ein unabhängiges Gutachten beauftragt, dass die Rechtmäßigkeit von Enteignungen zur Rekultivierung einschätzt. Im Ergebnis sagt das Gutachten, dass das – reformbedürftige – Bundesberggesetz zwar im Ausgangspunkt Enteignungen zur Wiedernutzbarmachung zulässt, allerdings mindestens drei große Themen in der Abwägung des Gemeinwohls gegen Enteignungen sprechen: Die Umsiedlung aus einer bewohnten Hofstelle ist ein erheblich schwerwiegenderer Grundrechtseingriff, der Erhalt entstandener Biotope kann im öffentlichen Interesse liegen und wenn Bodenvertiefungen bloß verschoben werden (also die Fläche, auf der Rekultivierungsmaterial abgebaut wurde selber wieder rekultiviert werden muss) stehen diese Faktoren gegen das öffentliche Interesse an einer Enteignung. All diese Faktoren sind bei dem von RWE geplanten „Manheimer Loch“ am Tagebau Hambach gegeben. Insbesondere die dort drohenden Enteignungen könnten also auf große rechtliche Unsicherheiten zusteuern.

Das Gutachten ist in seinen Aussagen auf das ganze Revier anwendbar, und es drohen an den Tagebauen Hambach als auch Garzweiler noch Enteignungen.

Aus diesem Grund, bitten wir um eine Vorstellung der Erkenntnisse aus dem am 05.10.2023 veröffentlichten Rechtsgutachten: Zulässigkeit von Enteignungen zur Massegewinnung im Kontext der Wiedernutzbarmachung der Bergbaufolgelandschaften des Braunkohleabbaus.

Es wäre wünschenswert, wenn die Vorstellung durch den Verfasser – Professor Walter Frenz, RWTH Aachen für den Bereich Berg- und Umweltrecht zuständig – erfolgen würde.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz (Fraktionssprecher)  

Gudrun Zentis (Mitglied des Braunkohlenausschusses)

f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)