Darstellung der Folgekostenabsicherung der Braunkohlenförderung im Rheinischen Revier

Gemäß der  Kernaussage einer neuen Studie des Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) und des Institute for Advanced Sustainability Studies (IASS), die der BUND gemeinsam mit der Klima-Allianz Deutschland, der Heinrich-Böll-Stiftung und der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Auftrag gegeben hat, sind die finanziellen Mittel zur Beseitigung der Folgeschäden der Braunkohletagebaue neben Vattenfall und Mibrag auch bei RWE nicht ausreichend gesichert. Ohne rasches politisches Handeln könnten die betroffenen Kommunen, das Land NRW und letztendlich der Steuerzahler auf den Folgekosten der Braunkohle im Rheinischen Revier sitzen bleiben.

Die Studie belegt, dass die bisherig geltenden Regelungen zur Finanzierung der Folgekosten des Braunkohlebergbaus auf Basis von nicht Zweck-gebundenen „fiktiven“ Rückstellungen der Bergbauunternehmen ein ausgesprochen hohes Risiko bergen. Allein dadurch, dass die Betreiber der Tagebaue das Geld nicht real zurücklegen, sondern völlig frei verwenden dürfen, besteht die Gefahr, dass  bei schlechter wirtschaftlicher Entwicklung der Unternehmen die Mittel für die Beseitigung der Folgeschäden später nicht verfügbar sind und am Ende von den Kommunen bzw. Steuerzahlern übernommen werden müssen. Vor dem angespannten wirtschaftlichen Hintergrund der Konzerns und der derzeitigen Aufspaltung der RWE in verschiedene Gesellschaften ist damit unseres Erachtens eine vollständige Übernahme aller Folgekosten der Braunkohlenförderung im Rheinischen Revier durch das Unternehmen nicht gesichert.

Gemäß § 56 BBergG Absatz 2 kann die zuständige Behörde die Zulassung eines Betriebsplanes von der Leistung einer Sicherung abhängig machen. Laut oben genannter Studie sind die Folgekosten der Tagebaue und auch die entsprechenden finanziellen Rückstellungen des Konzerns aber weder transparent dargestellt noch von unabhängiger Seite überprüft.

Wir beantragen daher für die Sitzung eine ausführliche Darstellung der bisher geltenden Vereinbarungen zwischen der zuständigen Bergbehörde und RWE, die sicherstellen sollen, dass die Folgekosten der Braunkohlenförderung vom Unternehmen selbst und nicht von Dritten zu tragen sind.

Insbesondere bitten wir um eine Einschätzung, inwieweit die darzustellenden Sicherheitsleistungen derzeitig ausreichen, um eine vollständige Übernahme der Folgekosten zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Zentis

Horst Lambertz

Rolf Beu  

 

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks (Fraktionsgeschäftsführerin)