Das vor kurzem vorgelegte Fachgutachten verdient aufgrund seiner Komplexität und weitreichenden Auswirkungen sowie aufgrund des öffentlichen Interesses einer vertieften fachlichen Auseinandersetzung bevor die entsprechenden Beschlüsse durch den BKA getroffen werden können. Insbesondere die Möglichkeiten zum Erhalt der „Manheimer Bucht“ sollten einer intensiven Erörterung anheim gegeben werden. Bei ähnlichen Vorhaben von landesweiter Bedeutung ist es zum Beispiel in den politischen Gremien des Landtages üblich, zum regelmäßig praktizierten und allseits akzeptierten Mittel der Anhörung zu greifen.
Die Fraktion der Grünen im Braunkohlenausschuss beantragt daher:
„Der Braunkohlenausschuss spricht sich dafür aus, zum Fachgutachten des Gutachterteams zur Überprüfung der vorgelegten Planung der RWE Power AG für den Tagebau Hambach eine Anhörung möglichst bald im Frühjahr 2022 durchzuführen.
Die Bezirksregierung Köln wird aufgefordert, die Anhörung inhaltlich in Absprache mit den Fraktionen des BKA vorzubereiten und zu terminieren.
Die Fraktionen und Mitglieder des Braunkohlenausschusses können der Bezirksregierung geeignete Personen/Institutionen für die Anhörung bis Ende März benennen.“
Mit freundlichen Grüßen
Horst Lambertz (Fraktionsvorsitzender)
Manfred Krause
f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)