Wie wir unlängst aus der Presse erfahren haben, hat die Autobahn GmbH entgegen ihrer ursprünglichen Aussage die Unfalllage auf der A44n offensichtlich doch als so beträchtlich eingestuft, dass sie dazu eine Studie mit dem Titel: „Analyse der Windverhältnisse bei Unfällen auf der A44 im Raum Garzweiler und Möglichkeiten der Veränderung“ in Auftrag gegeben hatte. Seit Juli letzten Jahres liegt hierzu inzwischen ein Gutachten vor, welches sich allerdings weitestgehend nur auf den nördlichen, auf dem Gebiet des Regierungsbezirks Düsseldorf gelegenen, Abschnitt der A44 zwischen den Kreuzen Jackerath und Jüchen bezieht.
Wir fragen daher zum einen:
Warum wurde das Gutachten erst so lange Zeit nach Inbetriebnahme der A44n in Auftrag gegeben?
Warum wurden die Ergebnisse des seit Mitte letzten Jahres vorliegenden Gutachtens erst jetzt öffentlich gemacht?
Warum beschränkt sich das vorgestellte Gutachten vornehmlich auf den nördlichen Teil der A44?
Wird es weiterführende Untersuchungen auch für den südlichen im Regierungsbezirk Köln liegenden Teil geben?
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht?
Als Maßnahme zur Windreduzierung wurden in dem Gutachten verschiedene Szenarien untersucht wobei sich zwei der drei Maßnahmen auf den Bau von Windschutzwänden bezogen.
Hierzu fragen wir daher:
Die 3 Meter hohe Solarschutzwand mit Unterströmung wurde im Vergleich zu der regulären 4 Meter hohen Schutzwand als weniger effektiv bewertet.
Warum wurde die Solarschutzwand nicht ebenfalls auch mit einer Höhe von 4 Metern untersucht?
Werden die Überlegungen zur Errichtung einer Solarschutzwand in optimierter Form weiterverfolgt? Wenn nein, warum nicht, wenn ja in welcher Form?
Wenn nun als Ergebnis Schutzwände errichtet werden sollen, welche Form von Schutzwänden sollen nun entlang der A44 errichtet werden und wo genau?
Wann soll dann mit dem Bau begonnen werden und wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
Wie wird sichergestellt, dass die errichteten Schutzwände den heftigen, oft in Sturmböen auftretenden Winden standhalten? Wer haftet, wenn diese nicht standhalten und es zu Unfällen kommt?
Wurde im Vorfeld auch über die Errichtung von Schutzwällen oder eine intensive Bepflanzung zwischen Tagebau und Autobahn nachgedacht?
Wenn ja, welche Studien gab es hierzu und wie war deren Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Abschließend fragen wir:
Gibt es inzwischen eine Bezifferung für den Sachschaden entlang des gesamten betroffenen Autobahnabschnittes der auf Starkwindereignisse zurückzuführen ist?
Für die Beantwortung unserer Anfrage bedanken wir uns im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Gudrun Zentis und Manfred Waddey, Fraktionsmitglieder
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)