Sehr geehrter Herr Stefan Götz,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der 154. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Regionalrates Köln mit aufzunehmen.
Vereinbarkeit der 300 MW Sicherheitsreserven am Standort Niederaußem mit dem Kraftwerkserneuerungsprogramm
Mit Inkrafttreten des Kraftwerkserneuerungsprogrammes aus dem Jahre 1994 verpflichtete sich RWE gegenüber dem Land NRW als Gegenleistung für die Genehmigung des Tagebaues Garzweiler II seinen Kraftwerkspark grundlegend zu erneuern. Im Rahmen dieses Programmes beantragte das Unternehmen 2011 die Errichtung eines modernen Braunkohlenkraftwerks BoAplus. Mit der Inbetriebnahme der neuen Anlage sollten vorhandene Kraftwerksblöcke stillgelegt werden. Die planerisch festgeschriebenen Vorgaben einschließlich konkret benannter Rückbaumaßnahmen sind in der 5. Planänderung zum Kraftwerksstandort Bergheim Niederaußem, Stadt Bergheim, bekannt gemacht im Oktober 2013, aufgeführt. Wichtiger Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Stilllegung der vier 300 MW Blöcke am Standort Niederaußem mit Inbetriebnahme von BoAplus. Bis heute wurden zwar alle 150 MW Blöcke im Rheinischen Braunkohlenrevier stillgelegt. Entgegen der Vorgaben des Kraftwerkserneuerungsprogrammes gilt dies aber bis heute nicht für die 300 MW Blöcke. BoA plus in Niederaußem ist zwar durch einen Bebauung- und Flächennutzungsplan auch auf kommunaler Ebene rechtlich abgesichert aber der Bau des neuen Kraftwerkes und damit eine Stilllegung er alten Blöcke erfolgte bis heute nicht. RWE power hat damit seine Zusagen bis heute nicht erfüllt.
Mit Inkrafttreten des Strommarktgesetzes wurde nun von der Bundesregierung das Instrument der Sicherungsreserve eingeführt. Subventioniert durch die Bundesregierung werden die 300 MW Blöcke am Standort Frimmersdorf, Naurath und Niederaußem in diese Sicherheitsbereitschaft überführt und sollen anschließend stillgelegt werden.
Wir fragen daher:
- Bleibt es bei der oben beschriebenen Sicherheitsreserve, wie sieht dann die genaue zeitliche Abfolge für die Stilllegung der 300 MW Blöcke an den unterschiedlichen Standorten aus?
- Hat das Unternehmen überhaupt noch einen genauen zeitlichen Plan zur Errichtung des Kraftwerksneubaues BoAplus? Wenn ja, wie sieht dieser aus und wie verträgt sich der Neubau einschließlich der gesamten Rückbauvereinbarungen mit der Vorhaltung der 300 MW Blöcke als Sicherheitsreserve? Kommt es hierdurch nicht vielmehr zu einer „zweifachen“ Überplanung dieser Blöcke?
- Wenn nein, wie beabsichtigt RWE als Ausgleich für nicht getätigte Investitionen die Restsumme der 1994 zugesagten und bisher nicht getätigten Maßnahmen im Rahmen des nach wie vor gültigen Kraftwerkserneuerungsprogrammes zu investieren?
- Wird der Neubau von BoAplus am Standort Niederaußem aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter verfolgt, sollten Regionalplan und B-Plan dann nicht spätestens mit Stilllegung der 300 MW Blöcke geändert werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Zentis f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks (Geschäftsführung)
Horst Lambertz
Rolf Beu