hier: Anfrage gem. § 11 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln
In der 4. Sitzung des Regionalrates Köln am 8. Oktober 2010 wurde die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Erarbeitungsverfahren für oben genanntes Regionalplanänderungsverfahren und die damit verbundene Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Die Frist, innerhalb der die zur Beteiligung aufgeforderten Stellen Anregungen oder Bedenken vortragen konnten, wurde auf 3 Monate festgelegt; die Frist für die öffentliche Auslegung betrug 1 Monat. Inzwischen müssten daher alle Stellungnahmen fristgerecht bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
Wir fragen daher:
Wie viele Stellungnahmen aus den Reihen der betroffenen Bevölkerung sind bei der Bezirksregierung eingegangen ?
Mit welcher Tendenz (Zustimmung versus Ablehnung) erfolgten diese Stellungnahmen für:
a.) Weilerswist-Nord
b.) Rietmaar = Sonnenhof
c.) Flerzheim-Nord
d.) Witterschlick-Süd
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks
Fraktionsvorsitzender Geschäftsführung