1. Abschlussbetriebspläne:
1.1 Zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Erarbeitung der Abschlussbetriebspläne für die drei Tagebaue Inden, Hambach und Garzweiler?
1.2 Werden für Garzweiler I und II separate Pläne mit unterschiedlichen Laufzeiten erstellt oder erfolgt der Abschlussrahmenbetriebsplan gemeinsam?
1.3 Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein zur Entlassung aus der Bergaufsicht?
1.4. Sind bereits Entlassungen aus der Bergaufsicht erfolgt? Wenn ja, wo?
1.5. Der Drs BKA 0794 war zu entnehmen, dass der ABP Inden sachlicher Teil 1 im November 2022 zu erwarten ist. Wie ist der derzeitige Sachstand des gesamten ABP?
1.6. Wie ist der Sachstand zum ABP Tagebau Hambach im Verkippungsbereich?
2. Rahmenbetriebspläne:
2.1 Welche Grenzen werden bedingt durch die Umplanungen infolge der veränderten Ausdehnung der Tagebaue Hambach und Garzweiler konkret festgelegt?
2.2 Entspricht die Ausdehnung der Rahmenbetriebspläne den ausgewiesenen Sicherheitsabständen zu den Tagebauen?
2.3 Welche, insbesondere baulichen Maßnahmen werden in Rahmen- und Hauptbetriebsplänen innerhalb der Sicherheitszonen genehmigt?
3. Hauptbetriebspläne:
3.1 Entsprechen die derzeit gültigen Hauptbetriebspläne in allen Belangen den räumlichen und tiefenmäßigen Erfordernissen gemäß der geänderten Abbaugrenzen?
3.2 Wenn nicht, wie ist beabsichtigt, dies zu heilen?
3.3 Ist beabsichtigt, im Rahmen der Tagebau-Fortführung beispielsweise in Keyenberg Häuser oder Straßenzüge zurück zu bauen, um den geforderten Sicherheitsabstand zum Tagebau einhalten zu können?
Wir bitten um ausführliche Beantwortung unserer Fragen und bedanken uns dafür im Voraus.
Horst Lambertz, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Braunkohlenauschuss
Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied