Neuer Stand bei der Bördebahn-Reaktivierung:
Im geplanten Vorlaufbetrieb der Bördebahn bei der Einfahrt in die Bahnhöfe Düren und Euskirchen gibt es laut Eisenbahnbundesamt erhebliche Bedenken bzgl. der Stellwerksituation. Damit scheint der Termin für den eigentlichen Start des Vorlaufbetriebes Ende 2018 nicht mehr haltbar zu sein und das obwohl das zu Grunde liegende Drei-Phasen-Modell zur Reaktivierung der Bördebahn seit langem sowohl DB als auch EBA hinlänglich bekannt ist.
Wir fragen daher:
- Stimmt es, dass die Stellwerksituation ein derzeitiges zeitliches Einhalten des Reaktivierungsplanes der Bördebahn erheblich verzögern wird?
- Seit wann sind diese Schwierigkeiten bekannt und vor allem wem genau?
- In welcher Weise und in welchem Zeitrahmen müssen hier Maßnahmen ergriffen werden um den Vorlaufbetrieb zu ermöglichen?
- Ist sichergestellt, dass zumindest zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 die technischen Voraussetzungen vorliegen? Wie soll dies garantiert werden?
- Warum kann vor dem Hintergrund der anstehenden Verzögerung nicht direkt die dritte Stufe des Reaktivierungsprogramms ohne Zwischenschritt angegangen werden? Oder droht auch dort eine Verzögerung?
- Gibt es eine verbindliche, schriftlich Zusage des Verkehrsministers NRW, dass die anstehenden Maßnahmen nicht im Widerspruch zu § 13 Abs. 1 Nr. 4 ÖPNVG NRW stehen?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
Gudrun Zentis Fraktionsmitglied
f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung