Sehr geehrte Frau Rackwitz-Zimmermann,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Verkehrskommission des Regionalrates Köln am 31.08.2012 aufzunehmen.
Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes
Das BMVBS hat die Länder aufgefordert, bis Anfang 2013 die Anmeldungen für den BVWP 2015 zu übermitteln. Mit den Anmeldungen ist zwar noch keine Entscheidung über die Aufnahme der Projekte getroffen, aber geplant ist, dass die Länderanmeldun-gen dann durch das BMVBS auf Plausibilität geprüft und dann nach bundeseinheitli-chen Kriterien (die noch in der Entwicklung sind) überprüft werden sollen.
Welche Projekte in welcher Dringlichkeit (Vordringlicher Bedarf, Weiterer Bedarf) dann in den BVWP aufgenommen werden, wird im Anschluss daran zwischen Bund und Ländern (und DB im Falle der Schiene) verhandelt.
Da auch die Regionalräte in den Beratungsprozess involviert sind, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1.) Welche verwaltungsinternen Schritte (mit Zeitplan) sind bis zur Anmeldung von Maßnahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geplant?
2.) Wie sieht das Verfahren zur Anmeldung von Maßnahmen zum Bundesverkehrswegeplan auf regionaler Ebene genau aus? Wie und wann werden die Gremien des Regionalrats jeweils beteiligt?
3.) Wie gedenkt die Bezirksregierung mit Projekten zu verfahren, zu denen es keine zustimmenden Voten der jeweils räumlich betroffenen Kreistage oder Stadträte der kreisfreien Städte gibt?
4.) Gibt es Vorschläge von der Bezirksregierung, welche Projekte aus dem Regierungsbezirk neu in den Bundesverkehrswegeplan sollen?
5.) In welcher Weise und wann soll die Öffentlichkeit über die Anmeldung von Maß-nahmen für den Bundesverkehrswegeplan 2015 einbezogen werden?
6.) Nach welchen Bewertungskriterien des Bundes und ergänzend der Bezirksregierung sollen die Maßnahmen für die Bundesfernstraßen, für die Bundes-schienenwege und für die Bundeswasserstraßen geprüft werden?
7.) Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden?
8.) Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs mit Planungsrecht von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet werden, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden?
9.) Sollen noch nicht begonnene Maßnahmen des Weiteren Bedarfs mit Planungs-recht von Bundesfernstraßen ungeprüft wieder für den BVWP 2015 angemeldet wer-den, oder sollen sie einer erneuten Prüfung unterzogen werden?
10.) Welche Maßnahmen und Projekte (mit Listen) für die Bundesfernstraßen, für die Bundesschienenwege und für die Bundeswasserstraßen sollen geprüft werden?
11.) Werden die Prüfungen für die Anmeldung von Bedarfsplanmaßnahmen für die Bundesfernstraßen allein durch die für die Auftragsverwaltung des Bundes zuständigen Straßenbauverwaltungen und das Landesministerium erfolgen oder ist die Vergabe externer Gutachten oder Machbarkeitsstudien geplant? Wenn ja, wann sollen diese Gutachten vergeben werden und wann sollen die Ergebnisse vorliegen?
12.) Sollen sämtliche Maßnahmen für die Bundesfernstraßen, die ein Kosten-Nutzen-Verhältnis von über 1 haben oder erwarten lassen, zur Überprüfung an das BMVBS gemeldet werden, oder soll eine Auswahl bereits vor der Anmeldung erfolgen, die dem Umstand Rechnung trägt, dass aufgrund begrenzter Mittel (Schuldenbremse, erhöhter Instandhaltungsbedarf) nicht alle Projekte im Zeitraum des nächsten BVWP-Zeitraum begonnen werden können?
13.) Wenn nicht alle Bundesfernstraßenmaßnahmen mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis von über 1 gemeldet werden sollen, nach welchen Kriterien sollen Projekte zur Überprüfung gemeldet oder nicht gemeldet werden?
14.) Inwieweit wird der Mittelbedarf für die Instandhaltung von Bundesfernstraßen im Regierungsbezirk Köln ab 2015 erhoben und über das Land NRW an das BMVBS ge-meldet?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, MdL, Fraktionsvorsitzender
f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung