Leckage mit Austritt von Rohbenzin beim Kunststoffhersteller LyondellBasell

Sehr geehrter Herr Deppe,

wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrates am 12. Juni 2015  aufzunehmen.

Leckage mit Austritt von Rohbenzin beim Kunststoffhersteller LyondellBasell


Wie bereits in den Medien berichtet wurde, sind beim Wesselinger Kunststoffhersteller LyondellBasell durch eine Leckage in der unterirdischen Leitung 7 bislang unbekannte Mengen von Rohbenzin (Naphtha) ausgetreten. Naphta wurde als gesundheitsgefährdend und giftig eingestuft und wirkt in Gewässern längerfristig ökotoxikologisch. Es gilt als krebserregend sowie tödlich wenn es in die Atemwege gelangt.

Der Schaden wurde am 23. April entdeckt, am 6. Mai – damit erst 2 Wochen später- gab ihn das Unternehmen bekannt. Es handelt sich um eine 870 Meter lange Leitung aus dem Jahr 1958, die vom Godorfer Hafen zum Werk nach Wesseling führt und die in Kürze durch eine neue Leitung hätte ersetzt werden sollen.

Beim Schaden der Lyondellbasell ist unklar, seit wann die Leckage besteht, da erst bei einer routinemäßigen halbjährlichen Grundwasseruntersuchung auf dem Gelände der HGK durch den TÜV in der Probe Naphtha nachgewiesen wurde. Die in der Nähe unterirdisch verlaufende Rohrleitung wurde umgehend außer Betrieb genommen. Bei einem Dichtheitstest wurde dann ein Leck festgestellt, die Leitung daraufhin vom Netz getrennt, entleert und gereinigt. Täglich flossen durch die betroffene Leitung 2500 Liter Rohbenzin. Welche Mengen ausgetreten sind, ist nach Aussage des Unternehmens nicht bekannt . Zur Aussage der Leckstelle gibt es widersprüchliche Aussagen des Unternehmens: entweder sei sie unbekannt und müsse durch einen „intelligenten Molch“ ermittelt werden oder nach anderer Aussage befinde sie sich knapp an der Stadtgrenze zu Wesseling, zwischen dem Zubringer zur L150 und dem Rhein.

Nach den bisher der Öffentlichkeit zugängigen Quellen sind derzeit Techniker dabei, das Loch zu suchen und die Verteilung des Naphthas im Boden zu lokalisieren, wozu auf einer Länge von rund 100 Metern parallel zur Leitung acht weitere Grundwassermessstellen eingerichtet wurden.

Wir bitten die Bezirksregierung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Stellen sind an der Klärung und Beseitigung des Schadens beteiligt?
2. Wurde aufgrund möglicher räumlicher Betroffenheit neben der Stadt Köln auch der Rhein-Erft-Kreis und die Stadt Wesseling in den Vorgang einbezogen?
3. Wann ist mit belastbaren Aussagen zur räumlichen Ausdehnung und ausgetretenen Menge zu rechnen?
4. Aufgrund welcher Untersuchungen lässt sich die apostrophierte Auswirkung auf Trinkwasser und Fließgewässer (Rhein) ausschließen?
5. Wurden bereits Maßnahmen zur Isolation/Entfernung des Naphta eingeleitet? Wenn nicht, wann wird dies der Fall sein? Mit welcher Zeitdauer ist zu rechnen?
6. Wird für die Untersuchungskosten und zur Schadensbehebung allein der Betreiber der Pipeline herangezogen oder wird der Grundstückseigentümer an den Kosten der Maßnahmen beteiligt?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu Fraktionsvorsitzender

Horst Lambertz, Fraktionsmitglied

f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung