Am 10.3.2014 wurde von der Bezirksregierung Köln den Talsperren-Betreibern im Regierungsbezirk Köln aufgegeben, bis Ende 2016 den Abschlussbericht zur „Vertieften Überprüfung“ vorzulegen. In dem Schreiben an die Talsperren-Betreiber heißt es: „Eine fehlende „Vertiefte Überprüfung“ bedeutet, dass eine materielle Anforderung nach DIN 19700 nicht erfüllt ist und damit die Talsperre nicht nach den „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (a.a.R.d.T.) betrieben wird.“
Wie aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Norwich Rüße der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen hervorgeht (LT-DS 17/13413), liegen die Abschlussberichte der „Vertieften Überprüfungen“ – Stand Mai 2021 – unter anderem bei den sechs Engelskirchener Stauanlagen der Agger, die rechtlich als Talsperren gelten, immer noch nicht vor. In der Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion in der 3. Sitzung des Regionalrates am 25. Juni 2021 zum aktuellen Sachstand der Überprüfung der Wehranlagen der Aggerkraftwerke in Engelskirchen zählt die Bezirksregierung unterschiedliche Gründe für die Verzögerung des Abschlusses der „Vertieften Überprüfung“ auf, ohne den Weiterbetrieb in Frage zu stellen. Erst recht nach den dramatischen Ereignissen an Erft und Ahr sowie an der Steinbachtalsperre, bei der ebenfalls die „Vertiefte Überprüfung“ noch nicht vorlag, und nur durch das mutige Eingreifen von Helfern der Zusammenbruch verhindert wurde, stellt sich die Frage, warum der Weiterbetrieb der Stauanlagen von der Bezirksregierung Köln weiterhin toleriert wird. Ein Offener Brief der Regionalgruppe Köln des BUND und des Wassernetz NRW vom 26.07.2021 an die Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, der die berechtigten Sorgen der Menschen im Aggertal um ihre Sicherheit aufgriff und die Unterbindung des Weiterbetriebs der Wasserkraftanlagen an der Agger in Engelskirchen forderte, blieb bislang ohne Antwort, obwohl die Presse mehrfach nachfragte.
Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:
- Warum lässt die Bezirksregierung Köln den Weiterbetrieb der Stauanlagen an der Agger zu, obwohl diese nicht nach den a.a.R.d.T. erfolgt und die Starkregenereignisse an Ahr und Erft sowie an der Steinbachtalsperre Handlungsbedarf gezeigt haben?
- Die Umweltministerin hat auf die Anfrage des Landtagsabgeordneten Norwich Rüße zugesichert, dass der durch Verfügung niedergelegte Stau Ohl-Grünscheid erst wieder aufgestaut werden darf, wenn die „Vertiefte Überprüfung“ abgeschlossen ist und die a.a.R.d.T. hergestellt worden sind. Weshalb dürfen dann die Anlagen, die seit Jahren nicht die Voraussetzungen des Landeswassergesetzes hinsichtlich der a.a.R.d.T. zum Betrieb von Talsperren erfüllen, weiterhin betrieben werden?
- Haben die jüngsten katastrophalen Starkregenereignisse, die sich auch im Oberbergischen ereignet haben könnten, bei der Bezirksregierung zu einer Neubewertung der Gefahrenlage des Betriebs der Stauanlagen an der Agger geführt?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Manfred Waddey, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)