Nach den uns vorliegenden Informationen hat Prof. Jochum das Gutachten zur geplanten ersten Teilinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage mit insgesamt 53 Empfehlungen am 03.04.2022 vorgelegt.
Wir fragen hierzu:
Zur geplanten Teilinbetriebnahme:
- Wann kann dieses Gutachten eingesehen werden?
- Wie wird mit dem vorgelegten Gutachten verfahren?
- Muss damit gerechnet werden, dass im Rahmen des Prüfverfahrens nicht alle Empfehlungen des Gutachters übernommen werden?
- Falls im Rahmen des Prüfverfahrens nicht alle Empfehlungen des Gutachters übernommen werden: Wird die Öffentlichkeit über diese Abweichungen informiert?
- Wann ist mit dem Abschluss des Verfahrens zur Prüfung einer ersten Teilinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage zu rechnen?
- Wer wird wann und wie über das Ergebnis des Prüfverfahrens zur ersten Teilinbetriebnahme der Sondermüllverbrennungsanlage informiert? Wann und wie wird der Regionalrat informiert?
Zur geplanten zweiten Teilinbetriebnahme (Klärschlammverbrennung)
Nach den uns vorliegenden Informationen plant die Currenta auch die Wiederaufnahme der Klärschlammverbrennung. Dazu stellen wir folgende Fragen:
- Welche Prüfschritte und -verfahren sind für eine Wiederaufnahme der Klärschlammverbrennung erforderlich bzw. vorgesehen?
- Wann ist mit einem Abschluss dieser Prüfung zu rechnen?
Zu möglichen weiteren Schritten
- Liegt bereits ein Antrag auf die Wiederinbetriebnahme ohne Beschränkung auf Teilmengen oder eine Beschränkung der zu verarbeitenden Abfallstoffe vor?
- Wann sollen welche weiteren Schritte zum weiteren Hochfahren der Sondermüllverbrennungsanlage erfolgen?
- Werden auch die weiterhin geplanten Schritte durch das Team von Prof. Jochum gutachterlich begleitet?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Ursula Ehren, Fraktionsmitglied
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)