Fragen zur Absicherung der Trinkwasserversorgung:

Fragen zur Absicherung der Trinkwasserversorgung:

 Sachverhalt:

In der Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bereich Trinkwasserschutz nur untergeordnet erwähnt. Zu entnehmen ist aber, dass der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim zukünftig eine überragende Bedeutung für die Trinkwasserversorgung in der Erftscholle zukommt. Der Hinweis darauf, dass für das Wasserwerk Dirmerzheim keine förmlich festgesetzte Wasserschutzzone III A und erst recht nicht eine Wasserschutzzone IIIB festgesetzt ist, wird zur nur Kenntnis genommen.

In der Anlage 2 (S.86) zur „Zusammenfassenden Darstellung und Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung werden klarstellende Änderungen des Leitentscheidungstextes in den Erläuterungen auf Seite 27 (Kapitel 2.3) ausgeführt.

Dort heißt es: „Der im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim im Regionalplan Köln bereits festgelegte „Bereich für den Grundwasser- und Gewässerschutz soll mit Blick auf die Bedeutung des Einzugsgebietes für die zukünftige Wasserversorgung des Südreviers und im Sinne des raumordnerischen Vorsorgeprinzips überprüft und so angepasst werden, dass ein hohes (Anm.:  gestrichen wurde das Wort „höheres“) Schutzniveau aufrecht erhalten bleibt. Auch das gesamte, zukünftig zu erwartende Einzugsgebiet sollte bereits angemessen in die regionalplanerische Betrachtung eingestellt werden“.

[Quelle: Klarstellende Änderungen des Leitentscheidungstextes in den Erläuterungen auf Seite 27 (Kapitel 2.3) im 1. Spiegelstrich (Erläuterung).]

Obwohl die Ausweisung von Wasserschutzgebieten ureigenste Aufgabe der Regionalplanung ist, besteht ein direkter Zusammenhang auch mit der Braunkohleplanung.

1. Fragen zum Wasserschutz:

  1. Wie wird für die Wassergewinnung Dirmerzheim, die noch keine förmlich festgestellte Wasserschutzzone (IIIA/IIIB) hat, ein „hohes Schutzniveau“ des gesamten Einzugsbereiches sichergestellt? Wie erfolgt das genau?
  2. Welche planerischen Instrumente sollen hierzu angewendet werden?
  3. Wie soll der Einzugsbereich vor dem Hintergrund der Änderungen des Landeswasser-gesetzes, insbesondere der Aufhebung des Verbotes der Rohstoffgewinnung in Wasserschutzzonen, gesichert werden? Letztlich ist jede (Kies-) Abgrabung ein potentielles Risiko für die Trinkwassergewinnung.

2. Fragen zur Altlastenproblematik:

Mit Anstieg der Grundwasserstände wird befürchtet, dass Altablagerungen und Deponiestandorte wieder in Kontakt  mit Grundwasser kommen. Die Aufgabe der Gefahreneinschätzung sollen die Kommunen und Kreise übernehmen. Dies ist kostenträchtig und bindet auch Fachpersonal.

  1. Wie viele Altlastenstandorte gibt es und wie verteilen sich diese sich auf die Kommunen?
  2. Welcher Art, soweit bekannt, sind die vorhandenen Altlasten?
  3. Es wurden vom Land Fördermittel für die Kommunen in Aussicht gestellt. Decken die Fördermittel alle Kosten? Was müssen die Kommunen möglicherweise übernehmen?
  4. Wie hoch ist der Anteil der Kommunen an der Sanierung der Altlasten?
  5. Da Vergabe von Gefahrgutachten, Sanierungsplanung, die tatsächliche Sanierung und Rekultivierung längere Zeiträume beanspruchen, fragen wir an, ob es hierzu jeweils Zeitpläne gibt?

3. Fragen zu fachlichen Grundlagen:

  1. Welche neuen Gutachten zur Auswirkung auf die zukünftige Sicherung der Trinkwasser-versorgung wurden erstellt? Wir bitten um Beantwortung für beide Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf.
  2. Welche Gutachten werden für die Beurteilung weiterer Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung herangezogen?
  3. Sind diese Gutachten von den Mitgliedern der Regionalräte und/oder des Braunkohleausschusses einzusehen bzw. können diese digital zur Verfügung gestellt werden?

Wir bitten darüber hinaus um die Vorstellung der fachlichen Grundlagen in der nächsten Sitzung des Braunkohlenausschusses. 

Für Ihre Mühe bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz, Fraktionsvorsitzender                  

Ute Sickelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen