Entsorgung von Müll entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes.NRW

Nach wie vor ist das achtlose und rücksichtslose Wegwerfen oder Ablagern von Müll an den Bundes- und Landesstraßen ein großes Problem. Glaubt man den Presseberichten, so hat sich der Anteil des wilden Mülls in den Zeiten der Pandemie sogar noch erhöht. Das Entfernen und Entsorgen ist zeitaufwendig und kostenintensiv.

Die Schäden für Natur und Umwelt sind aber gleichwohl verheerender, weil Glas, Plastik, Kunststoff-beschichtete Becher und Essensreste, um nur einen Teil der Verschmutzungen zu nennen, kaum abbaubar sind und Ungeziefer anlocken.

Insbesondere der nach dem Zurückschneiden von Straßenbegleitgrün geschredderte Müll hat erhebliche negative ökologische Folgen, denn die zerkleinerten Teile sind nur mühselig oder gar nicht mehr aus dem Boden zu entfernen und gelangen dadurch letztendlich in Tiermägen, Ackerböden und als Mikroplastik ins Wasser

Wir bitten daher um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen :

  • Wo genau ist der Landesbetrieb.NRW für die Entsorgung von Müll zuständig?
  • Hat der Müll an bzw. entlang der Straßen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes NRW zugenommen?
  • Wie ist die Entsorgung des Mülls organisiert (Eigenleistung oder Fremdvergabe)?
  • In welcher Art und Weise und wann erfolgt die Müllentsorgung?
  • Wird dabei inzwischen der Tatsache Rechnung getragen, dass eine Müllentsorgung nach dem Schneiden des Straßenbegleitgrüns kaum möglich ist?
  • Gibt es eine Kostenabschätzung für die Entsorgung des wilden Mülls an den Straßenrändern?
  • Was passiert mit dem Grünschnitt, der mit Müll durchsetzt ist und eigentlich daher nicht kompostiert werden kann?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender            

Gudrun Zentis, Fraktionsmitglied

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt

(Fraktionsgeschäftsführerinnen)