Darstellung des Radwegenetzes im zukünftigen Regionalplan
Die Radschnellverbindungen sind nach der Neufassung des Landesstraßen- und Wegegesetzes dem Bau von Landesstraßen gleichgestellt und somit im Regionalplan darzustellen.
Wie uns mitgeteilt wurde, wurde diese Planung für das Regionale Radwegenetzt beim RVR mit dem Referat Regionalentwicklung selbst erarbeitet und in den Entwurf des Regionalplans Ruhr integriert.
Im Entwurf für den Regionalplan Ruhr sind deshalb neue Planzeichen eingefügt worden und zwar im Teil Verkehrsinfrastruktur einmal als Radschnellverbindungen des Landes, sowie gesondert als Bestand und Planung und als Planmaßnahmen ohne räumliche Festlegung.
Weiterhin ist das gesamte Regionale Radwegenetz als überörtliches Infrastrukturnetz für den Radverkehr für das Ruhrgebiet, bestehend aus Radschnellverbindungen, Regionalen Radhauptverbindungen und Regionalen Radverbindungen, im Regionalplan Ruhr als Erläuterungskarte beigefügt.
In den textlichen Erläuterungen ist zudem das Ziel verankert, Radschnellverbindungen vor konkurrierenden Planungen zu schützen, sowie der Grundsatz enthalten, das Regionale Radwegenetz weiterzuentwickeln und zu verknüpfen.
Wir fragen daher:
Gibt es bereits konkrete Planungen, wo und in welcher Form das Radschnellwegenetz in den Neuentwurf des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln eingearbeitet wird?
Wird auch das Regionale Radwegenetz im Neuentwurf, vergleichbar zum Regionalplan Ruhr, berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?
Von wem werden die Planungen für die Darstellung ausgeführt?
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln
Wilhelm Windhuis, Fraktionsmitglied
f.d.R.:
Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln