Wir beziehen uns bei unserem Antrag auf die Aussagen von Dr. Harald Marx, Leiter der Bergbauplanung bei RWE in einer Versammlung am 21.4.2021 in Inden. Dabei stellte er klar, dass der Bergbautreibende den Wasserverlust durch Verdunstung und Versickerung des recht kleinen Luchenberger Sees in der Realität durch das Einleiten von jährlich 500.000 bis 600.000 Kubikmeter Wasser ausgleichen muss. Diese konkrete Nennung von Zahlen war bisher –zumindest den Grünen im Braunkohlenausschuss- nicht bekannt, lässt aber durchaus Rückschlüsse auf die zu erwarteten Mengen für die künftigen Seen Inden, Hambach und Garzweiler zu.
Diese „Rheinische Seenplatte“ entspricht einem Vielfachen des Luchenberger Sees was bedeutet, dass zumindest in den Sommermonaten ein enormes Maß an Verdunstung zu erwarten ist, was selbst in unseren zunehmend auch trockeneren Herbst- und Wintermonaten vermutlich nicht auf natürlichem Weg ausgeglichen werden kann. Verschärft wird diese Situation durch die zu erwartende zukünftige Temperaturerhöhung durch den Klimawandel.
Damit ist klar, dass ein Vielfaches der jetzt benötigten Menge zur ständigen Befüllung der drei Seen benötigt wird. Es handelt sich offensichtlich also um eine Ewigkeitslast für das Rheinische Revier.
Wenn Herr Dr. Marx sich in der oben genannten Veranstaltung dann dahingehend äußert, dass bei Erhalt des Luchenberger Sees die Finanzierung der Befüllung durch Dritte erfolgen müsse, so stellt sich die Frage, wie sich dies hinsichtlich der drei großen Seen darstellt. Wer für diese Ewigkeitslast aufkommen wird und woher das Wasser bei zu erwartenden sinkenden Pegelständen kommen soll, ist damit nebulös und bedarf einer klaren Festlegung. Daher sind Rückstellungen seitens RWE in Höhe der zu erwartenden jährlichen Kosten unumgänglich.
Die Grundlagen dazu müssen aber zuallererst ermittelt werden.
Die Fraktion der Grünen im Braunkohlenausschuss beantragt daher:
Der Braunkohlenausschuss beauftragt die Geschäftsstelle,
- ein Gutachten zur Menge der in den drei Tagebaurestseen verdunstenden Wassermengen unter Berücksichtigung der Ziele des Pariser Klimaabkommens und der zu erwartenden Temperaturen gemäß deutscher Klimagesetzgebung zu beauftragen
- die notwendigen jährlichen Kosten für die laufende Wieder-Befüllung der Seen anhand dieser Ergebnisse zu ermitteln
- die langfristige Sicherung der Befüllung ohne Beeinträchtigung des Trinkwassers abzusichern
- eine vertragliche Vereinbarung mit dem Bergbautreibenden vorzubereiten, die die Kostenübernahme und Absicherung dieser Kosten unbeschränkt –auch über eine Existenz des Bergbautreibenden hinaus reichende- Zeit vorsieht.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Lambertz (Fraktionssprecher)
Ute Sickelmann (stv. Fraktionssprecherin)
Gudrun Zentis
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen