Bau eines Fuß- und Radweges entlang eines Abschnittes der L 16 in Sankt Augustin-Meindorf

Sehr geehrter Herr Müller,

wir möchten Sie bitten, nachfolgende Anfrage mit in die Tagesordnung der Sitzung der Unterkommission Rhein-Berg am 23. März 2015 aufzunehmen .

Bau eines Fuß- und Radweges entlang eines Abschnittes der L 16 in Sankt Augustin-Meindorf

Sachverhalt:

Im Landesstraßenbedarfsplan Nordrhein-Westfalen findet sich in Stufe 1 das Projekt „L 16 Ausbau St.Augustin/Meindorf bis Menden“. In der Planungspriorisierung 2011 der Landesregierung wurde das Projekt als „nachrangig planen“ eingestuft. Den Fragestellern sind seitdem auch keine Planungsschritte zu diesem Projekt mehr bekannt geworden. Ursprünglich war wohl daran gedacht, die L 16 im Bereich der Unterführung unter der BAB 59 und der rechtsrheinischen Bahnstrecke auszubauen und zu verschwenken.
Im Jahr 2010 startete die die Stadt Sankt Augustin ein Verfahren zu Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Supermarktes und einer Kindertagesstätte direkt an der L 16 in Sankt Augustin Meindorf. Dieses Verfahren fand im April 2012 seinen Abschluss. Supermarkt und Kindertagesstätte sind mittlerweile errichtet und in Betrieb.
Im angesprochenen Bebauungsplanverfahren wurde deutlich, dass der Bebauungsplan in direktem Konflikt mit dem im Landesstraßenbedarfsplan enthaltenen Ausbau stünde, da Supermarkt und Kindertagesstätte auf den Flächen liegen, die für eine Verschwenkung erforderlich wären. Dieser Widerspruch war Straßen.NRW bekannt. Die Regionalniederlassung Rhein-Berg teilte der Stadt Sankt Augustin mit Schreiben vom 20.07.2010 mit, dass diesbezüglich Bedenken bestünden. Allerdings könne die Stadt auf die Umbauplanung verzichten und dies der Regionalniederlassung schriftlich mitteilen. Dies ist wohl geschehen. In einem Schreiben der Regionalniederlassung an die Stadt Sankt Augustin vom 18.02.2011 werden keine Bedenken mehr geltend gemacht.
Im mit dem Bebauungsplan beschlossenen Durchführungsvertrag ist vereinbart, dass ein Fuß- und Radweg entlang der L 16 zwischen der Straße „Auf dem Mirzengrehn“ und dem Supermarkt auf einer Länge von ca. 20 Meter realisiert werden soll, um eine durchgehende Wegeverbindung zu Bushaltestelle und Bahnhof Menden (Rheinl) zu realisieren. Diese durchgängige Wegeverbindung war mehrmals Gegenstand von Beratungen in den Gremien des Sankt Augustiner Stadtrates und wurde durch die Politik explizit gefordert. Heute stellt sich die Situation sehr unbefriedigend dar, da insbesondere Fußgänger, wenn sie von der Bushaltestelle „Menden Bahnhof“ zum Supermarkt gelangen wollen, wegen des fehlenden Teilstücks zweimal die L 16 queren müssen und dies direkt im Bereich einer Unterführung und einer Straßeneinmündung. Insbesondere für schwächere Verkehrsteilnehmer ist dies gefährlich. Es hat sich ein Trampelpfad entlang der L 16 gebildet und Bürgerbeschwerden häufen sich über die offensichtliche Unsinnigkeit des Zustands.
In einem Zeitungsbericht des Bonner General-Anzeigers vom 24.02.2015 wird die Problematik geschildert. Dort heißt es:
„Gerne würde die Stadt Sankt Augustin dort tätig werden, kann es aber nicht, weil die Straße (L 16) samt Fußwegen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs Straßen NRW liegt. Und der kann laut Sankt Augustin Stadtverwaltung noch nicht tätig werden, um die bereits fertige Planung umzusetzen. Der Grund: Die L 16 sollte ausgebaut und verschwenkt werden über das angrenzende Feld. Das geht aber nicht mehr, weil dort nun der neue Kindergarten und der Supermarkt stehen. Aber der Straßenausbau steht noch im Landesstraßenausbauprogramm. „Und solange das der Fall ist, kann der Landesbetrieb uns keine Zustimmung für den Bau des Gehwegs geben“, beschreibt Stadtsprecherin Eva Stocksiefen das Dilemma. Wann das geschieht, sei noch nicht abzusehen. Der Stadt seien die Hände gebunden.“

Fragestellungen:
1. Stimmt die Aussage der Stadt Sankt Augustin, dass der Landesbetrieb Stra-ßen.NRW die Realisierung des Fuß- und Radweges an der L 16 im beschriebe-nen Abschnitt ablehnt? Wenn ja: Warum?
2. Wie bewerten Bezirksregierung und Landesbetrieb Straßen.NRW die Umsetz-barkeit des im Landesstraßenbedarfsplan enthaltenen Ausbaus der L 16 im an-gesprochenen Bereich vor dem Hintergrund der geschilderten baulichen Entwicklungen der letzten Jahre, der Planungspriorisierung des Landes und der offensichtlichen Ablehnung der Maßnahme durch die einzig und allein betroffene Kommune?
3. Wäre der angesprochene Bereich zwischen der Straße „Am Mirzengrehn“ und dem Supermarkt von den Planungen für den Ausbau der BAB 59 zwischen den Autobahndreiecken Sankt Augustin West und Bonn Nordost dahingehend betroffen, dass die Realisierung eines Fuß- und Gehweges im angesprochenen Bereich wieder rückgängig gemacht werden müsste? Wenn ja: Wann wäre realistisch mit einem tatsächlichen Ausbau der BAB 59 zu rechnen?
4. Sprechen vor dem Hintergrund der geschilderten Problematik irgendwelche wei-teren Argumente oder Gründe gegen eine Realisierung des Geh- und Radwe-ges? Wenn ja: Welche?
5. Gibt es die Möglichkeit, dass angesichts der bereits fertigen Planungen, das kur-ze Stück Geh- und Radweg kurzfristig aus Restmitteln bzw. Mitteln aus dem Austausch zwischen den Regionalniederlassungen aus dem UA II r – Programm zu finanzieren?
6. Werden Bezirksregierung und Landesbetrieb Straßen.NRW sich dafür einsetzen, dass diese sinnvolle Maßnahme nun kurzfristig realisiert werden kann? Wenn ja: Wie?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender

Martin Metz und Manfred Waddey, Fraktionsmitglieder

f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung