Sehr geehrter Herr Dohmen,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Unterkommission Ville-Eifel des Regionalrates Köln am 16.11.2011 aufzunehmen.
4-spuriger Ausbau der B 56 im Bonner Stadtbezirk Beuel und Umbau des Knotenpunktes im Bereich „Am Herrengarten“
Die B 56 ist gerade im Streckenabschnitt Sankt Augustin-Hangelar – Bonn-Vilich stark belastet. Als wesentlicher Problempunkt gilt die Kreuzung „Am Herrengarten“ in Bonn- Vilich-Müldorf.
Dem Bonner General-Anzeiger vom 19.10.2011 (http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=952570,Stand 19.10.2011) ist zu entnehmen, dass der Landesbetrieb Straßen für den angesprochenen Bereich Planungen erarbeitet. Diese Pläne sähen einen Umbau der Kreuzung „Am Herrengarten“ sowie eine Verlängerung der Auffahrtspuren von/zur BAB 59 vor. Man beabsichtige, im Jahr 2013 zu bauen. Zudem würden in Kürze Planungen für einen kompletten vierspurigen Ausbau bis Sankt Augustin-Hangelar erstellt. Dies sei bisher noch nicht geschehen, weil „die Abstufung zur Landesstraße noch nicht erfolgt sei“.
Wir fragen daher:
1. Plant der Landesbetrieb Straßen für die B56 im Bereich Bonn-Vilich – Bonn-Vilich-Müldorf die geschilderte Umbaumaßnahme?
Wenn ja, wie soll die Maßnahme finanziert werden?
2. Warum wird hier eine große, vollbeampelte Kreuzung und nicht ein Kreisverkehr geplant?
3. Wann soll mit der Maßnahme begonnen werden und wie lange wird die Baumaßnahme voraussichtlich andauern?
4. Warum soll die Straße auf teilweise 4 Spuren ausgebaut werden, auf Radwege aber wird in der Planung verzichtet?
5. Warum ist nur eine als „dürftig“ zu bezeichnende straßenbegleitende Baumanpflanzung vorgesehen?
Und weiterhin:
Beabsichtigt der Landesbetrieb Straßen wie in der Presse berichtet, Planungen für einen vierspurigen Ausbau der B56 im weiteren Verlauf zwischen Bonn-Vilich-Müldorf und Sankt Augustin-Hangelar zu erstellen?
Wenn ja:
1. Wie sähe die Finanzierung einer solchen Maßnahme aus? Würde eine solche Planung auch den Umbau der Kreuzung B56/Reinold-Hagen-Straße und Bundesgrenzschutzstraße enthalten?
2. Wie bringen in einem solchen Fall die Bezirksregierung bzw. der Landesbetrieb die Planungsabsichten mit den Aussagen des Bundesrechnungshofs, wonach ein vierspuriger Ausbau in diesem Bereich aufgrund des geplanten Ausbaus der BAB 59 entbehrlich sei, in Einklang?
3. Welche Auswirkungen hat die schon seit Längerem vorgesehene Rückstufung dieser Bundesstraße zu einer Landesstraße für das Projekt?
4. Wie lange werden diese Bauarbeiten voraussichtlich dauern?
mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
Martin Metz, Fraktionsmitglied
f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung