Regionalplanänderung Phantasialand

Sehr geehrter Herr Deppe,

wir möchten Sie bitten, folgenden Antrag in Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 4, 8. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Köln, Erweiterung des Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen, Brühl/Phantasialand, in die Tagesordnung der 8. Sitzung des Regionalrates Köln mit aufzunehmen.

Antrag:

In Abänderung des Beschlussvorschlages der Regionalplanungsbehörde zur 8. Änderung des Regionalplanes Köln, Teilabschnitt Köln . wird Punkt 1. wie folgt formuliert.

Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde, das Erarbeitungsverfahren zur 8. Änderung des Regionalplans Köln, Teilabschnitt Köln allein auf der Grundlage des ersten Erweiterungsabschnittes der vorliegenden Verfahrensunterlagen durchzuführen. Der für die oben genannte Erweiterung erforderliche Tausch von Staatswaldflächen östlich der Landesstraße (incl. Gebiet \“Ententeich\“) wird dabei an folgende Bedingungen geknüpft:

1. Die Tatsache berücksichtigend, dass selbst für eine Erweiterung östlich der Landstraße ökologisch wertvolle Flächen in Anspruch genommen werden müssen, wird von allen Beteiligten dauerhaft auf eine Erweiterung des Phantasialandes jenseits der Landesstraße verzichtet. Das Regionalplanänderungsverfahren wird auf Gebiete diesseits der Landesstraße begrenzt.

2. Auf örtlicher bzw. regionaler Ebene ist ein Konsens aller Akteure (politische VertreterInnen, Investor und Umweltverbände) herbeizuführen. Dies gilt insbesondere für eine Inanspruchnahme des Gebietes des NSG \“Ententeichs\“ und dessen naturschutzfachlichen Ausgleich.

3. Der Investor sichert rechtsverbindlich/vertraglich zu, dass die Erweiterung dauerhaft auf das Gebiet diesseits der Landesstraße begrenzt wird.

4. Unabhängig vom vorgeschriebenen Flächenausgleich im Rahmen der Regelungen eines landesplanerischen Ausgleichsverfahrens für Inanspruchnahme von Wald erhält der LB Wald und Holz einen adäquaten Wertausgleich an Waldflächen für die von ihm vorgenommene Bereitstellung von Waldflächen. So soll sichergestellt werden, dass der landeseigene Waldbestand in seinem Wert nicht geschmälert wird.

5. Darüber hinaus wird im Stadtgebiet der Stadt Brühl bzw. in der Nähe eine entsprechende Reduzierung bereits (z. B. für Gewerbe- oder Wohngebiete) überplanter Flächen vorgenommen, um diese neu aufzuforsten. So soll erreicht werden, dass aus der geplanten Erweiterung kein zusätzlicher Flächenverbrauch resultiert.

6.Für die Konsenssuche wird eine externer neutraler Mediator eingeschaltet.