Wohnsituation in Keyenberg, Ober- und Unterwestrich, Kuckum und Berverath

Die Leitentscheidung 2021 der Landesregierung sieht im Entscheidungssatz 4 Verbesserungen für die Randdörfer des Tagebaus Garzweiler 2 hinsichtlich Ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und der tagebaubedingten Immissionen vor.

„Dazu sind vorrangig die Abstände der Abbaugrenze des Tagesbaus gegenüber den Ortsrändern auf mindestens 400 Meter zu vergrößern. Soweit mit einer ordnungsgemäßen Rekultivierung vereinbar, sind 500 Meter Abstand anzustreben.“ (Leitentscheidung – Entscheidungssatz 4)

In Bezug auf die noch verbleibenden Dörfer,  welche mit großer Wahrscheinlichkeit von dem Abbau verschont bleiben werden (vgl. Beschluss des Braunkohleausschusses vom 28.05.2021 auf Vorlage einer Alternativplanung mit Erhalt der Dörfer), fragen wir vor dem Hintergrund, dass die heutige Abbaukante bereits nahe an Keyenberg herangerückt ist,

Abbaugrenze

1.) Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass die Abbaugrenze des Tagebaus gegenüber dem Ortsrand von Keyenberg und der anderen Ortschaften 400 Meter nicht unterschreitet? (Bitte einen entsprechenden Plan zum Ortsrand und der jetzigen Abbaukante beifügen und die Abstände kennzeichnen)

2.) Kann in Zukunft sichergestellt werden, dass – vorausgesetzt vereinbar mit einer ordnungsgemäßen Rekultivierung -, auch ein 500 Meter Abstand angestrebt bzw. eingehalten werden kann? (Bitte auch hier entsprechendes Kartenmaterial inklusive Abstandsmarkierungen beifügen)

3.) Ist es aus der Erfahrung der letzten schweren Überschwemmungen nicht nötig, die Abbaugrenze zu den Dörfern generell zu erhöhen? (Die jüngsten Überflutungen betrafen mehrere Kreise des Braunkohlengebietes sowie den Tagebau Inden) Ist in diesem Zusammenhang ein Mindestabstand von 500 m nicht deutlich zu wenig?

Schutz der Anwohner*innen vor Lärm- und Staubimmissionen

Heute ist feststellbar, dass vor Kurzem an der Zufahrtsstraße nach Keyenberg zum Tagebaurand hin großflächig noch vorhandener Baumbestand niedergelegt wurde. Die so verstärkte nächtliche Lärmbelästigung durch den Tagebau betrifft zudem insbesondere das Dorf Keyenberg, aber auch die Ortschaften Berverath, Holzweiler sowie drei Feldhöfe erheblich.

4.) Was unternimmt die Bezirksregierung und der Bergbautreibende, um hier entsprechende Aufforstungs- und Rekultivierungsmaßnahmen zum Schutz der Dörfer vorzunehmen?

5.) Sind Maßnahmen zur Rekultivierung und Stabilisierung der Abbruchkante hin zu den (vermutlich) verbleibenden Dörfern vorgesehen – falls ja, welche?

6.) Welche Lärmmessdaten und welche Grobstaubbelastung zeigen die Aufzeichnungen von RWE für die Orte Keyenberg und Berverath (Liste bitte beifügen).

7.) Ist es möglich, die nächtlichen Betriebszeiten des Bergbaus bzw. den nächtlichen Betriebslärm zu verringern? Sind Maßnahmen, wenn ja welche, konkret angedacht?

Entwicklungsperspektive der Dörfer stärken

Da infolge des neu zu beschließenden Klimaschutzgesetzes und des erst kürzlich ergangenen höchstrichterlichen Urteils davon auszugehen ist, dass Keyenberg, Ober- und Unterwestrich, Kuckum und Berverath auf Dauer erhalten bleiben können, sollte es insbesondere den Anwohner*innen, die vor diesem Hintergrund Ihre Häuser nicht verlassen wollen, ermöglicht werden, möglichst gute Entwicklungsperspektiven für ihre Dörfer vorfinden zu können. Zahlreiche Häuser stehen leer und sind quasi dem Verfall preisgegeben.

8.) Was wird unternommen, damit die noch verbleibenden Bewohner in Keyenberg, Ober- und Unterwestrich, Kuckum und Berverath wohnen bleiben können?

9.) Was wird unternommen, um den Substanzerhalt der leerstehenden Häuser zu ermöglichen bzw. zu verbessern? Können weitere „Zwischennutzungen“- zusätzlich zu der Aufnahme der Flutopfer – angedacht werden?

10.) Wie viele Hochwassergeschädigte haben das Angebot von RWE angenommen, in eins der leeren Häuser zu ziehen und welche Häuser wurden angeboten?

Für die Beantwortung unserer Anfrage bedanken wir uns im Voraus.

Horst Lambertz,

Fraktionsvorsitzender

Ute Sickelmann,

stellv. Fraktionsvorsitzende

f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)