Schutzstatus von Waldflächen im Regierungsbezirk Köln

Schutzstatus von Waldflächen im Regierungsbezirk Köln

Im Hinblick auf die im Mai 2020 angenommene EU-Biodiversitätsstrategie für 2030,

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/communication-annex-eu-biodiversity-strategy-2030_de.pdf

mit der die Durchsetzung der bestehenden EU-Umweltvorschriften verbessert werden soll, wird die Ausweisung von Schutzgebieten und die Festlegung von Erhaltungszielen von der EU-Kommission jetzt mit hoher Priorität verfolgt.

Im Zuge dessen kommt die EU Kommission zu dem Schluss, dass Deutschland auch nach erneuter Mahnung (die ersten stammen aus den Jahren 2015 und 2019) weiterhin seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, eine bedeutende Anzahl von schutzwürdigen (FFH) Gebieten als Schutzgebiet nach zu melden.

Es geht hierbei um die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie zur Erhaltung natürlicher Lebensräume sowie zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen. Gemäß dieser Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um den Bestand von Arten zu schützen oder wiederherzustellen.

Daher verklagt die Kommission nun Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union wegen Fristverletzung, da es in allen Bundesländern und auf Bundesebene \“allgemeine und anhaltende Praxis gewesen sei, keine oder keine messbaren Naturschutzziele für die einzelnen Gebiete festzulegen, was erhebliche Auswirkungen auf die Qualität und Wirksamkeit der zu ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen hätte\“ (Zitat aus der Tagesschau vom 18. Februar 2021).

Wohl wissend, dass es bei der notwendigen Unterschutzstellung um die Betrachtung aller schutzwürdigen Flächen gehen sollte, haben wir uns an dieser Stelle auf den Lebensraum Wald fokussiert, weil insbesondere dieser in unserer dicht besiedelten Region einer extrem hohen Belastung ausgesetzt ist, was sich in Zeiten der Pandemie noch deutlich verschärft hat.

Wir fragen daher:

Wie groß ist der Anteil der gesamten Waldfläche an der Gesamtfläche im Regierungsbezirk Köln?

In welcher Weise hat sich dieser Anteil in der Zeit nach der letzten Regionalplanaufstellung (2003) nach oben oder unten verändert und warum?

Insbesondere: Wieviel Waldfläche ist der Ausweisung von GIB und ASB zum Opfer gefallen und wo?

Wie groß ist der prozentuale Anteil der Waldfläche, der mit einer Schutzverordnung überlagert ist und zwar möglichst aufgeschlüsselt nach jeweiligem Schutzstatus?

In welcher Größenordnung und wo soll in Folge des Regionalplan-Neuentwurfes Waldfläche zu Gunsten anderer Nutzungen zerstört werden? Sind darunter auch unter Schutz gestellte Waldflächen?

Gibt es umgekehrt Maßnahmen zur Ökologischen Aufwertung bzw. Neuanlegung von Waldflächen im Regierungsbezirk Köln, wenn ja wo und in welcher Größenordnung?

In welcher Weise wird durch das deutlich veränderte Freizeitverhalten der Bevölkerung in Zeiten der Pandemie das Ökosystem Wald gefährdet?

Gibt es Überlegungen oder Maßnahmen der Bezirksregierung Köln hier gegenzusteuern  (wenn ja, welche) oder ist es alleine Aufgabe der Kommunen und der zuständigen Forstbehörden hier gegenzusteuern?

Mit freundlichen Grüßen 

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen