Konsequenzen aus dem Ausbleiben des Agger-Niederschlags-Abfluss-Modells (NAM) für die Sicherheit der Bewohner des Aggertals

Für die Sitzung des Regionalrates am 24. September 2021 hatte unsere Fraktion nach den
Konsequenzen für den Weiterbetrieb der Stauanlagen in der Agger nach den Starkregenereignissen im Juli 2021 gefragt. Es wurde auf die Aufforderung der Bezirksregierung Köln von 2014 an die Betreiber von Talsperren, bis Ende 2016 den Abschlussbericht zur \“Vertieften Überprüfung\“ vorzulegen, hingewiesen. Dem vorausgegangen war eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Norwich Rüße (LT-DS 17/13413) die seinerzeit ergeben hatte, dass Stand Mai 2021, die Abschlussberichte der \“Vertieften Überprüfungen\“ immer noch nicht vorlagen.

In der Beantwortung der Anfrage unserer Fraktion am 24. September 2021 wies die Bezirksregierung darauf hin, dass der Aggerverband sich bereits 2016 erklärt habe, ein Niederschlags-Abfluss-Modell für die Agger zu erstellen, womit u.a. die Bemessungsabflüsse als Eingangsgröße für die Nachweise zur vertieften Überprüfung aktualisiert werden könnten. Es hieß seinerzeit: \“Um gesicherte Aussagen aus der vertieften Überprüfung zu erhalten, ist sicherzustellen, dass die Eingangsgrößen die aktuellen Gegebenheiten im Einzugsgebiet wiederspiegeln“. Unsere Frage, warum die Bezirksregierung den Weiterbetrieb der Stauanlagen an der Agger zulasse, obwohl dieser nicht nach der allgemein anerkannten Regel der Technik (a.a.R.d.T). erfolge und die Starkregenereignisse an der Ahr und an der Erft sowie der Steinbachtalsperre Handlungsbedarf gezeigt hätten, beantwortete die Bezirksregierung mit dem Hinweis, dass für den Abschluss der Sicherheitsüberprüfung noch das NAM fehle. Mithin wurde keine klare Antwort gegeben, was im Falle einer Katastrophe wie im Juli 2021 an den Stauanlagen an der Agger, die auch entlang kritischer Infrastruktur wie Bahnschienen verlaufen, zu erwarten wäre.

Das NAM wurde auf der Sitzung des Regionalrates am 10. Dezember 2021 für den Januar 2022 in Aussicht gestellt. Der Aggerverband stellt nunmehr, wie auch aus dem jüngst eingebrachten Wirtschaftsplan 2023 hervorgeht, das NAM erst für das Jahr 2024 in Aussicht.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum lässt die Bezirksregierung Köln den Weiterbetrieb der Stauanlagen an der Agger zu, obwohl bis 2024 wegen Fehlen des NAM keine verlässliche Einschätzung der Sicherheit für die Bewohner des Aggertals gegeben werden kann?
  2. Warum sichert das MULNV im Mai 2021 einerseits zu, dass die niedergelegte Stauanlage Ohl-Grünscheid erst wieder in Betrieb gehen darf, wenn das NAM in die vertiefte Überprüfung eingeflossen ist, während andererseits die sich in Betrieb befindlichen Anlagen ohne vertiefte Überprüfung unter Einbeziehung des NAM weiterlaufen können?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Manfred Waddey, Fraktionsmitglied

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen