Gerichte bleiben konsequent – Gesundheitsschutz ist kein Wunschkonzert

Zu den am 08.11.2018 ergangenen Urteilen zugunsten der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wegen den verkehrsverursachten Verstößen gegen die Grenzwerte bei der Luftreinhaltung in den Städten Köln und Bonn (s. u.) erklärt Rolf Beu, GRÜNE-Fraktionsvorsitzender im Regionalrat bei der Bezirksregierung Köln:

 

„Regierungspräsidentin Gisela Walsken ist mit ihren butterweichen Luftreinhalteplänen für die beiden größten Städte im Regierungsbezirk gescheitert. Dies war zu erwarten. Die Gerichte entscheiden nach Recht und Gesetz und nicht nach den Wunschvorstellungen von Ministerpräsidenten, Regierungspräsidentinnen oder Industrie- und Handwerkskammern. 

 

Wie schon mehrfach erklärt, führten die Luftreinhaltepläne mit ihrem durchgehend auf Freiwilligkeit und Appellen beruhenden Punkten nicht dazu, dass in den rheinischen Städten die Grenzwerte bei den Luftschadstoffen durchgehend unterschritten werden. Im Gegenteil, es wurde viel Zeit vertan. Viel Zeit, in der mehr Wirksames für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hätte getan werden können. 

 

Dass die Gerichte auch bei Köln und Bonn so entschieden, ist nur konsequent.

 

Die Hauptverantwortung für dieses Desaster hat die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen von Union und SPD. Immer noch nehmen sie es stoisch hin, dass die Autoindustrie Millionen von Menschen ungestraft hintergehen konnte – und das Dieselautobesitzerinnen und -Besitzer zu den Leidtragenden werden, obwohl sie die eigentlich Betrogenen sind. Wertverluste im vierstelligen Bereich für Bürgerinnen und Bürger werden von der Regierung genauso hingenommen, wie die Probleme, die kleine Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende mit den Dieselfahrverboten bekommen. Statt endlich für Hardware-Nachrüstungen ausschließlich auf Kosten der Autoindustrie zu sorgen, besorgt man dieser lieber mit sogenannten Umtauschprämien ein neues Konjunkturprogramm. Soviel Einknicken vor der Industrie auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger gab es selten.

 

Was müssen die betroffenen Städte nun tun?

 

•  Sie müssen konsequent auf eine ‚Verkehrswende‘ hin zu den umweltfreundlichen Verkehrsarten hinarbeiten.

•  Die Takte bei Bus und Bahnen sind zu verbessern.

•  Die kommunalen Busflotten sind so schnell wie möglich zu elektrifizieren. Da die deutsche Autoindustrie noch keine marktfähigen E-Busse produzierte, müssen ausländische Fabrikate angeschafft und die Umstellung von Hauptlinien auf Obus-Betrieb untersucht werden.

•  Planungen für neue Straßenbahn- und Stadtbahnstrecken sind endlich ernsthaft zu verfolgen.

•  Kreative neue Verkehrsmittel wie Seilbahnen sind auch gegen Einzelinteressen zu realisieren.

•  Die Radverkehrsförderung darf nicht nur auf dem Papier existieren und rudimentär erfolgen. Vor allem sind zentrale und bevorrechtigte Radpendlerrouten und Hauptachsen durch die Städte umgehend zu schaffen.

 

Und die Landesregierung?

 

•  Die durch die Städte verlaufenden Bahnstrecken im Personenverkehr, die immer noch mit Diesel-Triebzügen teilweise im 15-Minuten-Takt befahren werden  –  wie die S 23 Bonn-Euskirchen  –  sind endlich zu elektrifizieren. Die rechtliche Voraussetzung dafür hat die vorherige Landesregierung bereits im ÖPNVG NRW geschaffen.“