Festlegung der Mindestwasserführung im Zielartengewässer Lachs und Aal \“Altes Aggerbett\“ Engelskirchen durch die Bezirksregierung Köln

Am 27.10.2020 hat der Planungs- und Umweltausschuss des Gemeinderates der Gemeinde Engelskirchen folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungs- und Umweltausschuss spricht sich dafür aus, dass in Folge des Beschlusses des Rates der Gemeinde Engelskirchen vom 9. 4. 2014, die Bezirksregierung Köln dafür Sorge trägt, „dass das Laichhabitat für den Lachs im alten Aggerbett zwischen Stau Ehreshoven I und Ehreshoven II durch eine zeitnah realisierbare Mindestwasserführung in seiner Funktion gesichert wird.“

Ministerin Heinen-Esser hat im Juli 2021 mit dem Wupperverband, dem Aggerverband und dem Wasserverband Eifel-Rur die Kooperationsvereinbarung „Damit sich wieder mehr Lachse in unseren Gewässern ansiedeln“ getroffen.

(https://www.land.nrw/pressemitteilung/kooperationsvereinbarung-damit-sich-wieder-mehr-lachse-unseren-gewaessern-ansiedeln).

Ziel der Kooperationsvereinbarung ist die Ansiedlung einer sich selbst erhaltenden Population des Lachses in den Gewässern Nordrhein-Westfalens in den nächsten Jahren. Dafür werden konkrete Maßnahmen in Aussicht gestellt.

In die Agger, die bis zum unüberwindbaren Stau Ehreshoven I Zielartengewässer für Lachs und Aal ist, werden aus dem Stau Ehreshoven lediglich 500 Liter/Sekunde während der Stromproduktion eingeleitet. Wegen des wenigen Wassers kann das an sich wertvolle Habitat auf einer Länge von ca. 2,5 km nicht als Laich- und Jungfischhabitat für den Lachs genutzt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt hingegen in § 33 vor, dass das Aufstauen eines Gewässers oder das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus einem oberirdischen Gewässers nur zulässig ist, „wenn die Abflussmenge erhalten bleibt, die für das Gewässer und andere hiermit verbundene Gewässer erforderlich ist, um den Zielen des § 6 Absatz 1 und der §§ 27 bis 31 zu entsprechen (Mindestwasserführung).“ Eine Festlegung der Mindestwasserführung hat bislang nicht stattgefunden. Festgelegt von der Bezirksregierung Köln wurde im Zusammenhang mit der Genehmigung des Klärwerks Engelskirchen lediglich eine Wassermenge von 500 Litern/Sekunde, damit die Restagger als Vorfluter des Klärwerks funktionieren kann.

Nach geltendem Bewirtschaftungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen hätte die Mindestwasserführung der Agger spätestens bis 2018 umgesetzt worden sein müssen. Technisch wäre dies keine Herausforderung gewesen, weil lediglich eine zusätzliche Ableitung aus dem Stau Ehreshoven I in das alte Aggerbett hätte gebaut werden müssen. Vom Betreiber wären die fachlichen Grundlagen für die Mindestwasserführung zu erarbeiten gewesen und die möglichen ökologischen Auswirkungen seiner Anlage hätten untersucht werden müssen. Es ist davon auszugehen, dass dies bislang noch nicht geschah und auch nicht durch eine Ersatzvornahme durchgesetzt worden ist.

Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gehört die zeitnahe Festlegung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwassermenge für das alte Aggerbett in Engelskichen-Ehreshoven zu den in Aussicht gestellten Maßnahmen des Kooperationsabkommens?
  2. Mit welchem Ergebnis wurden von der Bezirksregierung Köln die vom Betreiber zu erarbeitenden fachlichen Grundlagen für die Festlegung der Mindestwasserführung eingefordert?
  3. Was hält die Bezirksregierung Köln davon ab, eine Mindestwassermenge festzulegen, die zusätzlich noch den Vorteil hätte, dass der Aggerverband nicht mehr jährlich ca. 50.000 Euro an die Aggerkraftwerke GmbH & Co.KG zu zahlen hätte?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Manfred Waddey, Fraktionsmitglied

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)