Fehlende Entwicklungsperspektiven der Anrainerkommunen am Tagebau Garzweiler in der Leitentscheidung 2021

Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln lehnt die durch die Leitentscheidung geschaffene Unsicherheit für die Tagebaurandkommunen Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen und Titz bis 2026 ab.

Durch die Leitentscheidung der Landesregierung NRW 2021 „Neue Perspektiven für das Rheinische Braunkohlenrevier“ werden die frühzeitigen und notwendigen Zukunftsmaßnahmen zur Entwicklung der o. g. Kommunen verhindert.

Der Braunkohleausschuss fordert das Land NRW auf, in diesem Teil des Rheinischen Reviers ebenfalls die Planungssicherheit für die Kommunen herzustellen wie für die Tagebaurandkommunen am Tagebau Hambach und Inden. Mindestens jedoch ist die politische und finanzielle Verantwortung des Landes NRW für diese Unsicherheit und die daraus folgenden Kosten landesseitig in einem Anhang zur Leitentscheidung zu erklären.

Begründung:

Alle Tagebaurandkommunen haben durch die Bereitstellung von Abbauflächen für die Tagebaue im Rheinischen Revier eine schwere Last geschultert. Insbesondere die Kommunen, welche nach dem Ende der Braunkohlenverstromung Flächen für die Restseen zur Verfügung stellen müssen, sind in ihrer räumlichen Entwicklung stark beeinträchtigt. Deutlich wird dies auch in den Planungen zum neuen Regionalplan. Die Konkurrenz zwischen Wohnbebauung, Freiflächen, Landwirtschaft, nötiger gewerblicher Entwicklung und der noch für rund 80 Jahre bergrechtlich in Anspruch genommenen Flächen führt in den Kommunen zu erheblichen räumlichen Konflikten.

Um diese Konflikte lösen zu können, ist es notwendig, dass diese Kommunen ihre knappen Flächen langfristig und nachhaltig überplanen können. Die Leitentscheidung 2021 übernimmt diese Verantwortung nicht. Sie vertagt notwendige Entscheidungen zunächst nach 2026 und bürdet den Kommunen somit weitere Lasten auf.

Verstärkt wird diese Abkehr von Verantwortung durch die Äußerungen des NRW-Wirtschaftsministers, Herrn Dr. Pinkwart, vom 29.04.2021, der in Anbetracht des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz gegenüber dem Kölner Stadtanzeiger mitteilte: „Ein Kohleausstieg kann in NRW auch deutlich früher umgesetzt werden, als es bisher vom Bund gesetzlich normiert ist“ Weiter teilte Minister Pinkwart in diesem Artikel mit, wenn der Ausbau der erneuerbaren Energien und der Netze gelinge, könne auf Strom aus Braunkohle „früher als vorgesehen verzichtet“ werden. „Eine Folge wäre, dass der Tagebau Garzweiler II weiter verkleinert werde und auf die Umsiedlung der letzten Ortschaften verzichtet werden könne“, so der Wirtschaftsminister.

Richtig wäre es, wenn eine Landesregierung die die Möglichkeit eines Scheiterns ihrer Bemühungen im Klimaschutz einräumt (siehe Zitat), für ein mögliches Scheitern auch für die Folgen aufkommt und die Verantwortung übernimmt.

Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln ist für die Planungssicherheit des Bergbautreibenden verantwortlich, muss aber ebenso die Folgen von Planungsunsicherheit und möglicher finanziellen Belastung bis 2026 für die Bürgerinnen und Bürger sowie der weiter eingeschränkten Entwicklungschancen der Kommunen in seinem Regierungsbezirk abwägen.  Die Planungssicherheit für die Tagebaurandkommunen am Tagebau Garzweiler ist eine berechtigte Forderung und jetzt gerechterweise ebenso herzustellen, wie der der Tagebaurandkommunen an den Tagebauen Hambach und Inden.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz (Fraktionssprecher)

Hans-Josef Dederichs (Fraktionsmitglied) 

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)