Erhöhte Anforderungen an den Böschungsaufbau im Tagebau Inden und Gutachten zum Tagebau Hambach

Unser Antrag zum Gutachten Böschungsaufbau:

Beschlussvorschlag:

 Der Braunkohleausschuss beauftragt die Bezirksregierung mit der Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung, ob erhöhte Anforderungen an den Böschungsaufbau und die Abstandsflächen von Ortschaften gestellt werden müssen. Zur Eingrenzug soll dies nur exemplarisch für den Ortsrand Merken sowie für Schophoven erfolgen.

Begründung:

Aufgrund der für nicht wahrscheinlich gehaltenen Ereignisse des Durchbruchs der neuen Inde in den Tagebau Inden stellt sich die Frage, ob erhöhte Anforderungen an den Böschungsaufbau und die Abstandsflächen von Ortschaften gestellt werden müssen. Zur Eingrenzung soll dies nur exemplarisch für den Ortsrand Merken und für Schophoven erfolgen. Der Wasserlauf der Rur ist beiden Orten nahe und verläuft an der gesamten Länge des Tagebaus dort. Bekannte tektonische Störungen verlaufen durch Merken in das Gebiet des Tagebaus; vor und in Schophoven verlaufen diese Störungslinien parallel zur Tagebaukante. Die unvorhergesehene Rutschung vor einem Jahrzehnt fand in der Nähe von Schophoven statt in einem Raum, welcher ebenfalls tektonische Störungslinien aufweist.

Die Bezirksregierung möge sich dazu auch an das Institut geo-international Dr. Johannes Feuerbach GmbH wenden, da Prof. Dr. Feuerbach bereits Erfahrungen zu diesem Themenkomplex in anderen Tagebaugebieten gesammelt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz (Fraktionssprecher)

Gudrun Zentis (Mitglied des Braunkohleausschusses)

f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)

 

Unsere Anfrage zum Gutachten Tagebau Hambach

Die Leitentscheidung 2021 der Landesregierung bedeutet für den Tagebau Hambach eine deutliche Reduzierung von Ausdehnung und Volumen. Gegenüber der bisherigen Planung mit dem Enddatum in 2045 ergibt sich gleichzeitig eine Verkürzung der Laufzeit um 15 Jahre.

Entsprechend gilt es, die Braunkohlenpläne für den Tagebau Hambach vollständig neu zu fassen. Dies wurde so in der konstituierenden Sitzung des Braunkohlenausschusses im Mai auch durch die Bezirksregierung formuliert und daraufhin auch angekündigt, dass verschiedene Gutachten für die weiteren Planungen eingeholt werden müssen. Diese sind für die grundsätzliche Bewertung durch den Braunkohlenausschuss natürlich die wesentliche Voraussetzung.

Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht durch die Geschäftsstelle unter Berücksichtigung folgender Fragen:

  1. Welche Gutachten mit welcher Fragestellung wurden bisher in Auftrag gegeben?
  2. Wann ist mit einem (Zwischen-)Ergebnis dieser Gutachten zu rechnen?
  3. Stehen zur Zeit noch, auch ergänzende, Gutachten aus?
  4. Wenn ja, wann ist mit deren Vergabe zu rechnen?
  5. Wann sieht sich die Geschäftsstelle in der Lage zu einer (Erst-)Bewertung der Gutachten?

Für die Beantwortung unserer Anfrage bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz,

Fraktionsvorsitzender

Gudrun Zentis,

Mitglied des Braunkohleausschusses

f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)