Die oder der eine oder andere mag sich vielleicht noch an unsere rege genutzten Informationstermine im März 2022 erinnern, in denen wir euch letzte Anregungen und Hilfestellungen für die bevorstehende Öffentlichkeitsbeteiligung zum Regionalplan-Neuentwurf und die damit verbundene Möglichkeit zur Stellungnahme geben wollten.
Dem zuvor gegangen war ein bereits mehrjähriger, von uns intensiv begleiteter, Erarbeitungsprozess, angefangen mit der Veröffentlichung der sog. „Regionalen Perspektiven“ Ende 2015 durch die Bezirksregierung, gefolgt durch deren Mitte 2016 begonnenen internen Gespräche mit den Kreisen und Kreisfreien Städten und den sich daran anschließenden ersten Regionalplan-Neuentwurf.
Der daraus entwickelte Gesamtentwurf krankte von Anfang an daran, dass er an die Vorgabe des Landesentwicklungsplanes gebunden war, alleine die Bedarfe an Flächen für Siedlungen, Gewerbe und Industrie als Berechnungsgrundlage zu verwenden, nicht aber die für die Land- und Forstwirtschaft sowie nicht wirtschaftlich genutzte Naturflächen.
In der Regionalratssitzung vom Dezember 2021 erfolgte dann zwar mehrheitlich der Aufstellungsbeschluss, der damit das sich anschließende Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung einleitete. Für uns jedoch überwog trotz einiger zu begrüßender Ziele die Kritik an dem nach wie vor viel zu hohen Flächenverbrauch und dem mangelnden Willen, Fragen der Klimaanpassung und des Klimaschutzes in den neuen Regionalplan sinnvoll zu integrieren und so stimmten wir gegen den Aufstellungsbeschluss.
Nach Beendigung der Öffentlichkeitsbeteiligung Ende August 2022 war die Bezirksplanungsbehörde dann bis zum Frühjahr dieses Jahres damit beschäftigt, die Vielzahl eingegangener Stellungnahmen aufzuarbeiten und die von ihr erarbeiteten Ausgleichsvorschläge regional und thematisch zugeordnet zusammenzustellen.
Im Mai dieses Jahres wurden uns dann erstmalig in kleinen Arbeitsgruppen die ersten Ausgleichsvorschläge für den Kreis Euskirchen und die Städteregion Aachen vorgestellt, gefolgt von weiteren Terminen im September für den Bereich Köln, den Rhein-Erft-Kreis, Leverkusen und den Rheinisch-Bergischen Kreis.
Noch im Dezember werden uns dann auch die Ausgleichsvorschläge zu den Kreisen Düren und Oberberg vorgelegt, bevor dann Anfang März 2024 schlussendlich auch die Ausgleichsvorschläge für den Kreis Heinsberg, den Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn thematisiert werden.
Wenngleich unsere Möglichkeiten auf Grund der Mehrheitsverhältnisse im Regionalrat leider nur gering sind, werden wir uns, wie auch in all den Jahren zuvor, bemühen, bei der Ende März 2024 angedachten finalen Abstimmung der offenen (nicht geklärten Ausgleichsvorschläge) noch an der einen oder anderen Stelle als Korrektiv tätig werden zu können, bevor der überarbeitete Neuentwurf dann höchstwahrscheinlich noch kurz vor den Sommerferien 2024 in die 2. Offenlage (Öffentlichkeitsbeteiligung) gehen wird.
Nahezu zehn Jahre nach Eröffnung des Verfahrens soll dann spätestens Mitte 2025 der Feststellungsbeschluss für den neuen Regionalplan erfolgen, dessen Gültigkeit dann voraussichtlich einen Planungszeitraum von 20 Jahren überspannen wird.
Nahezu parallel zu diesem Verfahren steht auch der Teilabschnitt „Nichtenergetische Rohstoffe“ kurz vor seinem Abschluss. Und selbst der lange Zeit von uns erfolglos geforderte separate Teilplan „Erneuerbare Energien“ ist inzwischen in Bearbeitung und soll ebenfalls noch im Jahre 2025 abgeschlossen sein.