Eingeschränkte Nutzbarkeit der A 44n durch Starkwindereignisse

Bereits am 27. August 2021 befasste sich die Verkehrskommission der Bezirksregierung Köln im Rahmen unserer Anfrage u.A. mit der Problematik von Verkehrsbehinderungen und Sperrungen auf der A 44n auf Grund starker Winde und aufgewirbelter Staubmassen.

Wie uns seinerzeit durch Herrn van Bebber (Autobahn GmbH) in der Sitzung berichtet wurde, wurden weitergehende Maßnahmen am 02.08.2021 mit allen Betroffenen und zuständigen Behörden vorabgestimm. Hierzu gehörten auch Ideen für bauliche Anlagen (Windbreaker, Solarpaneele, Lärmschutzwände, Bepflanzung).

Den Dürener Nachrichten war vor einigen Wochen zu entnehmen dass der Plan einer technischen Lösung für die A44n mit Windmessern, Windbrechern oder anderen baulichen Maßnahmen inzwischen  zurückgestellt wurde und stattdessen nun ein Windgutachten in Auftrag gegeben werden solle.

Unter Bezugnahme auf diese Pressemitteilung vom 18. Januar 2022 und unsere Anfrage vom 09.06.2021 ergeben sich daher  nun noch folgende Fragestellungen:

  1. Wieviele Unfälle und wieviele Sperrungen aufgrund zu starken
    Seitenwindes gab es im Zeitraum von Juni letzten Jahres bis heute?
  2. Wie hoch ist die Schadenssumme auf Grund dieser Vorfälle zu beziffern?
  3. Gibt es inzwischen Fortschritte in den Planungen zur Gewährleistung eines windsicheren Betriebs der A44 n?
  4. Wenn ja, sind Protokolle bzw. Planungsunterlagen zum aktuellen Planungsstand zur windsicheren Ertüchtigung der A44n für die Beratungen des Verkehrskommissionen des Regionalrates vorhanden und können diese vorgestellt werden?
  5. Wenn ja, kann ein voraussichtlicher Beginn bzw. voraussichtliche Fertigstellung dieser dringend notwendigen Ertüchtigungen aktuell terminiert werden?
  6. Wenn nein, warum nicht? Wir bitten dann um ausführliche Darlegung der Gründe hierfür.
  7. Stimmt es, dass zunächst ein sog. „Wíndgutachten“ anstelle der oben genannten oder auch anderer Maßnahmen erstellt werden soll?
  8. Wenn ja, welche Zielsetzungen verfolgt es, wurde es bereits vergeben, an wen wurde es vergeben und wann soll es fertig gestellt sein?
  9. Wenn es noch nicht vergeben wurde, wann erfolgt die Vergabe ?
  10. Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?
  11. Kann gegen RWE ein Regressanspruch erhoben werden?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender            

Gudrun Zentis und Hans-Josef Dederichs, Fraktionsmitglieder

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt

(Fraktionsgeschäftsführerinnen)