Bebauungsplan für BoAPlus in Niederaußem laut OVG Münster unwirksam

Laut Pressebericht des OVG Münster vom 15.11.2018 ist der Bebauungsplan „Anschlussfläche Braunkohlenkraftwerk Niederaußem“ der Stadt Bergheim auf Grund von formalen Mängeln ungültig.

Ursächlich hierfür ist unter anderem die Tatsache, dass die vom Regionalrat beschlossene 5. Änderung des Regionalplanes mit dem Ziel, die vorgesehene Erweiterungsfläche als GIB mit der Zweckbindung „Kraftwerk“ darzustellen, in der damaligen Form nicht zulässig war. Die daher maßgebliche Fassung des Regionalplanes vor der 5. Änderung stellt hier aber einen Freiraum- und Agrarbereich dar, was der Festsetzung eines Sondergebietes für ein Braunkohlenkraftwerk im Bebauungsplan entgegensteht.

Wir fragen daher:

  • Hat die Bezirksplanungsbehörde im Vorfeld der Urteilsverkündung von dem Klageverfahren Kenntnis gehabt und wenn ja seit wann?
  • Warum ist der Regionalrat nicht direkt von der Bezirksregierung informiert worden sondern musste stattdessen durch die Presse davon erfahren?
  • Ist eine umfassendere Behandlung der Thematik im Regionalrat geplant, wenn ja wann?
  • Ist für die Bezirksplanungsbehörde vor dem Hintergrund, dass die „Kohlekommission“ zu dem Ergebnis kommt, aus der Braunkohle früher als ursprünglich geplant  auszusteigen, überhaupt noch ein Regionalplanänderungsverfahren anzustreben?

Mit Inkrafttreten des Kraftwerkserneuerungsprogrammes aus dem Jahre 1994 verpflichtete sich RWE gegenüber dem Land NRW als Gegenleistung für die Genehmigung des Tagebaues Garzweiler II seinen Kraftwerkspark grundlegend zu erneuern. Bis heute wurde diese Verpflichtung, unabhängig von dem jüngsten Urteil nicht erfüllt.

Wir fragen daher weiterhin:

  • Wie, wann und in welcher Form wird sichergestellt, dass RWE seine vertraglich vereinbarte Leistung dafür bringt, dass große Bereiche wertvollen Bodens unwiederbringlich verloren gegangen sind und zwar auch dann, wenn BoAplus nicht gebaut wird.
  • Wie hoch beziffern sich die vom Land an RWE geleisteten Aufwendungen für die Genehmigung und Erschließung des Tagebaues Garzweiler?
  • Wie viel davon wurde bis heute von RWE ausgeglichen?
  • Da RWE bisher sein Erneuerungsprogramm nur unzureichend durchgeführt hat ist zu fragen, wie mit diesem geleisteten “Vorschuss“ zu verfahren ist. Sind die Mittel zurückzuzahlen, werden sie für den Strukturwandel zweckgebunden oder mit den von RWE geforderten Entschädigungszahlungen bei Einstellen der Braunkohleförderung „verrechnet“?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender  DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln 

Gudrun Zentis, Horst Lambertz, Fraktionsmitglieder

f.d.R.:

Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln