Antrag auf Streichung der Naafbachtalsperre aus dem sachlichen Teilabschnitt vorbeugender Hochwasserschutz

Der Regionalrat beschließt zu dem GEP Köln, sachlicher Teilabschnitt vorbeugender Hochwasserschutz:

  1. Die zeichnerische Darstellung der Naafbachtalsperre sowie die dazugehörigen textlichen  Erläuterungen in den Zielen 1 bis 5 im sachlichen Teilabschnitt „vorbeugender Hochwasserschutz für den GEP des Regierungsbezirk Köln“, Teil 1, Kapt. 2.4.1 zu streichen.

Darüber hinaus bekräftigt der RR Köln seine Haltung zu der Naafbachtalsperre im GEP Köln und im LEP

  1. Die im GEP geplante Naafbachtalsperre und die dazugehörende Grundwasser- und Gewässerschutzfunktion für das Naafbachtal sind in ihrer zeichnerischen und textlichen Darstellung zu streichen.
  2. Benachbarte GEP sollen in ihrer das Naafbachtal betreffenden Aussage angepasst werden.
  3. Der Regionalrat fordert die Landesregierung und den Landtag auf, die Naaf-bachtalsperre entsprechend aus dem LEP zu streichen.

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