Erweiterung des allgemeines Siedlungsbereiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen Brühl/Phantasialand

hier: Antrag gem. § 10 der Geschäftsordnung des Regionalrates Köln

Sehr geehrter Herr Deppe,

wir bitten Sie, unter TOP 6b folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrates Köln am 08.10.2010 aufzunehmen:

Erweiterung des allgemeines Siedlungsbereiches (ASB) für zweckgebundene Nutzungen Brühl/Phantasialand:
b) Beschlussvorschlag zum weiteren Verfahren

Antrag:

Der in der Drucksache RR 80/2010 unter 2. formulierte Beschlussvorschlag wird wie folgt abgeändert:

Der Regionalrat beauftragt die Regionalplanungsbehörde zunächst einen Umweltbericht zu erarbeiten, der neben den Ergebnissen des Arbeitskreises zur Erweiterung des Freizeitparks „Phantasialand“ folgende Anforderungen erfüllt:

Bestandteil des Verfahrens soll nicht nur eine Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften und Umweltverbände sein. Vielmehr sollen auch die örtlichen Bürgerinitiati-ven in das Verfahren mit einbezogen werden, um eine weitestgehende Akzeptanz anzustreben

Eine weitere Lärmbelastung der Wohnbevölkerung wird nicht nur vermieden, sondern bereits vorhandene Lärmbelastungen werden durch eine Verbesserung des Schallschutzes reduziert. Dies ist im Umweltbericht darzustellen.

Soweit rechtlich möglich, werden die Erweiterungsvarianten vorrangig untersucht, deren Gebietsflächen dem Unternehmen nach Abschluss des Scopingverfahrens auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Eine Erweiterung in die nicht zur Verfügung stehenden Waldgebiete westlich der Landesstraße wird daher schon aus Verwaltungsökonomischen Gründen nicht weiter verfolgt.

Begründung:

Der Abschlussbericht über das Moderationsverfahren zur geplanten Erweiterung des Freizeitparks Phantasialand/Brühl kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass von den acht untersuchten Alternativen nur die drei Varianten wirklich für eine Erweiterung in Frage kommen, die eine Inanspruchnahme der westlich gelegenen Waldflächen beinhalten. Alle anderen Varianten werden als nicht realisierbar eingestuft.
Eine Erweiterung in die westlichen Waldflächen hinein ist aus ökologischer Sicht nicht nur höchst bedenklich, sie wird auch von Großteilen der Bevölkerung deutlich abgelehnt, selbst wenn diese einer Erweiterung des Freizeitparks ansonsten durchaus positiv gegenüber stehen. Darüber hinaus befinden sich die für eine Westerweiterung notwendigen Waldflächen nicht im Besitz des Unternehmens und können von diesem auch nicht erworben werden. Auch wenn die Frage nach der Verfügbarkeit der überplanten Flächen nicht Bestandteil des hier zu beratenden Verfahrens ist, so erscheint es wenig sinnvoll, ein aufwendiges Planverfahren einzuleiten und entsprechende Kapazitäten auch bei der Bezirksregierung zu binden, welches sich schwerpunktmäßig genau auf diese Flächen konzentriert, deren Umsetzung ausgeschlossen erscheint.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu
Fraktionsvorsitzender
f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks
Geschäftsführung