Abgrabungen von hochreinem weißen Quarzkies am Standort Witterschlick

Bei der Fassung des Erarbeitungsbeschlusses des Regionalrates Köln im Sommer 2006 zur Ausweisung von BSAB-Flächen für die Gewinnung von hochreinem weißen Quarzkies im Regierungsbezirk Köln wurden seitens der Bezirksregierung Köln lediglich die drei Standorte Weilerswist Nord, Bornheim Sonnenhof und Rheinbach Flerzheim als abbauwürdig dargestellt. Weitere Standorte sind nicht in die Diskussion eingeflossen und wurden beim Regionalplanänderungsverfahren nicht berücksichtigt – so auch der Standort Witterschlick.

Die Quarzwerke Witterschlick GmbH verfügen über genehmigte Reserven an hochreinem weißem Quarzkies von insgesamt 1. Mio. t. Bei einer angestrebten Absatzmenge von 100.000 t hochreinem weißem Quarzkies pro Jahr reichen die genehmigten Vorräte für 10 Jahre. Aus Sicht der Quarzwerke Witterschlick GmbH bietet sich für den Quarzkiestagebau eine Erweiterung nach Süden um ca. 20 ha an. Nach unseren Informationen ist der Standort Witterschlick während des laufenden Erarbeitungsverfahrens vom Geologischen Dienst des Landes NRW ebenfalls in die Kategorie „Abbauwürdigkeit hoch“ eingestuft worden (vergleichbar mit Weilerswist Nord ohne FFH-Gebiet).

Ergänzend werden nach unserem Kenntnisstand derzeit Bohrungen auf einer potentiellen Erweiterungsfläche südlich der bereits genehmigten Abgrabung durchgeführt.

Wir fragen daher die Bezirksregierung:

  1. Ist es zutreffend, dass am Standort Witterschlick ebenfalls eine Lagerstätte für hochreinen, weißen Quarzkies ist?
  2. Ist es zudem zutreffend, dass bereits diesbezügliche Gespräche zwischen der Bezirksregierung und der Quarzwerke Witterschlick GmbH geführt wurden?
  3. Hat der Geologische Dienst des Landes NRW die Abbauwürdigkeit dieses Vorkommens zwischenzeitlich als „hoch“ eingestuft?
  4. Warum legte die Bezirksregegierung Köln den Regionalratsfraktionen und den anderen Beteiligten am Verfahren bis heute keine Informationen über die neuen Erkenntnisse vor?
  5. Wie ist diese Höherstufung der Abbauwürdigkeit des Standortes Witterschlick zu erklären?
  6. Sind weitere Bereiche nochmals vom Geologischen Dienst untersucht worden? Haben sich auch an anderen Standorten Änderungen ergeben?
  7. Wie ist die Mächtigkeit dieser Lagerstätte am Standort Witterschlick?
  8. Sind der Bezirksregierung die Ergebnisse der aktuellen Bohrungen bekannt und wenn ja, wie bewertet sie diese Ergebnisse?
  9. Wieviele Jahre der nachzuweisenden Versorgungssicherheit könnten durch den Abbau dieser Lagerstätte befriedigt werden?
  10. Wie ist die Abbauwürdigkeit im Vergleich mit den drei anderen potentiellen Abgrabungsgebieten zu bewerten?
  11. Wie beurteilt die Bezirksregierung die Umwelterheblichkeit einer möglichen Abgrabung Witterschlick Süd, auch im Vergleich zu den anderen potentiellen Abbaugebieten?
  12. Aus welchem Grund ist die Lagerstätte Witterschlick Süd in dem bisherigen Regionalplanänderungsverfahren nicht berücksichtigt worden?
  13. Welche Konsequenzen – insbesondere in rechtlicher Hinsicht – könnten sich durch die Nicht-Behandlung von Witterschlick Süd im Regionalplanänderungsverfahren ergeben?
  14. Ist unter diesen Umständen ein neuer Erörterungstermin unter Einbeziehung einer möglichen Abgrabungsfläche in Witterschlick Süd erforderlich?
  15. Kann die Bezirksregierung ausschließen, dass weitere abbauwürdige Flächen in dem bisherigen Verfahren nicht berücksichtigt worden sind?
  16. Welche Vorgehensweise schlägt die Bezirksregierung vor?