- Die Regionalplanungsbehörde wird gebeten nachzuprüfen ob in den Gebietskörperschaften, in denen derzeit keine Windvorrangzonen ausgewiesen sind (Städte Aachen, Köln, Leverkusen und der Rheinisch-Bergische Kreis), Flächen ermittelt werden können sofern nur ein Ausschluss-Kriterium zugrunde gelegt wird, das aber grundsätzlich zu überwinden ist
- Die ursprünglich im ersten Entwurf des Teilplanes Erneuerbare Energien geplante Windvorrangzone zwischen Düren und Inden sowie zwischen der Autobahn A 4 und dem Tagebau Inden wird als Reservefläche für zukünftige Anpassungen des Regionalplanentwurfs nach der Offenlage vorgesehen.
- Zumindest für die ursprünglich ausgewiesene Fläche zwischen Düren und Inden ist die erforderliche Umweltprüfung noch vor Ende der Beteiligungsfrist der ersten Offenlage vorzunehmen.
Begründung:
In den Städten Aachen, Köln, Leverkusen und dem Rheinisch-Bergischen Kreis werden im Entwurf überhaupt keine Flächen für Windvorranggebiete ausgewiesen. Es gibt dort aber womöglich geeignete Flächen, die bisher nur wegen eines Kriteriums ausgeschlossen werden, z.B. im Rheinisch-Bergischen Kreis wegen eines technisch veralteten Drehfunkfeuers für den Flughafen Köln-Bonn.
Da davon auszugehen ist, dass einige der derzeitig noch im Teilplan der ersten Offenlage ausgewiesenen Vorrangzonen nicht in den endgültigen Regionalplan aufgenommen werden können, sollten bereits jetzt alle möglichen Flächen, die für eine Windenergienutzung geeignet sind, ermittelt werden. Durch die Ermittlung und Bewertung dieser zusätzlichen Flächen ist eine Kompensation dann ohne nennenswerte Verzögerung möglich, gerade wenn ansonsten das eigentliche Flächenziel für den Regierungsbezirk Köln nicht einzuhalten wäre
Die noch im Erstentwurf vorgesehene, vor Ort auch als „Dreieck“ beschriebene Windvorrangfläche zwischen Düren und Inden wurde im weiteren Verlauf der Planungen auf einen sehr schmalen Streifen entlang der Autobahn reduziert obwohl es weder eine negative Stellungnahme der Stadt Düren zur Ursprungsplanung gab, noch gravierende militärische Ausschlusswirkungen zu berücksichtigen sind.
Angesichts der Herausforderung, die im Regierungsbezirk Köln geforderten Windenergiebereiche bereitstellen zu können, sollte diese ursprünglich als geeignet dargestellte Fläche zumindest im weiteren Verlauf der Planung Berücksichtigung finden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender
f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)