Für die Zukunftsfähigkeit des Rheinischen Reviers hat die verkehrliche Entwicklung eine herausragende Bedeutung. Angesichts der angestoßenen zentralen Bausteine für nachhaltige Mobilität durch den NVR, verbunden mit dem VRR, bitten wir in der kommenden Sitzung der Kommission um die Einrichtung eines Tagesordnungspunktes.
„Erläuterung der beantragten Schienenverkehrsmaßnahmen im Rheinischen Revier, deren Kosten und geplanter zeitlicher Ablauf der Maßnahmen“
Begründung: Der Nahverkehr Rheinland (NVR) hat zusammen mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zehn Projektskizzen für die Förderung im Rahmen des „SofortprogrammPLUS“ der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) eingereicht. Bei sieben dieser Projekte handelt es sich um die Erstellung von Machbarkeitsstudien für Schieneninfrastruktur. Die drei anderen eingereichten Projekte beziehen sich auf den Einsatz von Brennstoffzellentriebzügen im Kreis Düren, die Einrichtung von zukunftsfähigen Mobilstationen sowie den Bau von smarten Pendlerparkplätzen.
Das Projekt „Brennstoffzellentriebzüge im Kreis Düren“ hat den dritten Stern im Juni 2021 erhalten. die beiden letzten Projekte „Mobilstationen der Zukunft“ und „Smarte Pendlerparkplätze“ erhielten in der Aufsichtsratssitzung der Zukunftsagentur im April den dritten Stern und damit haben alle drei den Förderzugang zu Bundes- und Landesmitteln. Für die sieben Machbarkeitsstudien hat die Zukunftsagentur im August 2021 grünes Licht gegeben. Alle Projekte sollen bei entsprechender Förderung von Bund und Land durch die Aufgabenträger Nahverkehr Rheinland auf dem Gebiet seiner Mitgliedskommunen sowie den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr entsprechend seiner Zuständigkeit für den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach durchgeführt werden.
Nicht bekannt sind die konkret veranschlagten Kosten der Maßnahmen und die Verteilung auf die einzelnen Kostenträger, was aber für die Finanzierung und damit die zeitliche Achse bis zur Inbetriebnahme eine wesentliche Bedeutung haben dürfte. Für die Entwicklungsplanungen im Rheinischen Revier ist aber mitentscheidend, welchen Zeitrahmen für Planungs-und Bauzeit jeweils veranschlagt wird, da erst nach Inbetriebnahme ein tatsächlicher Nutzen für Industrie, Handel und Anwohner*innen entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender, Horst Lambertz, Kommissionssprecher
f.d.R. Annika Schmidt, Geschäftsführung