In der Sitzung des AK Hambach am 18.3.2022 wurde die Frage nach der Möglichkeit zur Verwendung des Materials aus dem genehmigten Kiesabbau in der direkten Nachbarschaft des Hambacher Waldes gestellt. Die Gutachter antworteten hierauf, dass dies nicht untersucht worden sei. Bei diesem Material handelt es sich um M1, wie es dringend für den Böschungsaufbau benötigt wird. Die Genehmigung des Kiesabbaus basiert auf einer Auskiesung im Vorfeld des Tagebaus, der inzwischen nicht mehr erfolgt. Somit stellt sich die Frage, ob diese Abbaugehmigung zum Zweck des Verkaufs nicht anhand der geänderten Tagebauplanung zu widerrufen ist und durch eine Verwendung des Materials zum Aufbau der Böschungen im Restloch ersetzt wird.
Die Grünen im Braunkohlenausschuss beantragen daher:
Die Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die bestehenden Kiesabbaugenehmigungen im südlichen Umfeld des Tagebaus Hambach dahingehend geändert werden können und müssen, dass das dort gewonnene Material ausschließlich für den Aufbau der Endböschungen verwendet wird. Hierbei ist auch zu prüfen, welche Auswirkungen sich dadurch auf die Manheimer Bucht ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Lambertz (Fraktionsvorsitzender)
Ute Sickelmann (stv. Fraktionsvorsitzende)
Gudrun Zentis
f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)