Erneut standen auf der Tagesordnung der Sitzung des Regionalrats Köln zahlreiche von den Kommunen angestrebte Änderungen des noch gültigen Regionalplans. Während die CDU-SPD-FDP-Mehrheit allen sieben Einleitungsverfahren zustimmte, sagten die GRÜNEN zu neuen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen in Geilenkirchen und Bedburg nein, ebenfalls mehrheitlich zu einem Änderungsverfahren in Sankt Augustin.
Auch in der Regionalratssitzung am 18. Dezember 2020 standen wieder eine Reihe von angestrebten Regionalplanänderungen auf der Tagesordnung. Bereits im Oktober 2020 hatte der Regionalrat Köln ein Konzept zur kurzfristigen Gewerbeansiedlung im Kernbereich des Rheinischen Reviers zustimmend zur Kenntnis genommen. Die damals von den GRÜNEN beantragte Vertagung wegen Beratungsbedarfs hatten die Mehrheitsfraktionen abgelehnt. Man müsse vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch in NRW drastisch zu senken, sorgfältig prüfen, wo neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden sollten und wo nicht, hatte die GRÜNE Fraktion argumentiert. Außerdem sollten Änderungen des alten Regionalplans restriktiv behandelt werden, da der neue Regionalplan für den gesamten Regierungsbezirk bereits seit vier Jahren informell bearbeitet wird und 2021 in das formelle Erarbeitungsverfahren gehen soll.
Dieses Mal konnten die GRÜNEN ohne größere Bedenken in Absprache mit ihren Fraktionen vor Ort vier der sieben zur Abstimmung stehenden Regionalplanänderungen zustimmen: in Eschweiler, in Düren/Niederzier, in Kerpen/Elsdorf und in Meckenheim.
Den Wunsch nach weiteren Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen in Geilenkirchen und in Bedburg lehnten sie ab und folgten damit auch den GRÜNEN vor Ort. Fraktionsvorsitzender Rolf Beu erklärt dazu: „Hier sehen wir keine Notwendigkeit, noch weitere Areale für Gewerbe und Industrie auf landwirtschaftlichen Flächen auszuweisen. Die Mehrheit der Fraktion hat ebenfalls die Erweiterungspläne für einen riesigen Fahrradgroßmarkt in Sankt Augustin abgelehnt, da er aufgrund seiner beabsichtigen Größe sogar nachteilige Auswirkungen auf den kleinteiligen Fahrradeinzelhandel in den Großstädten Bonn und Köln haben würde.