Detaillierte Darstellung der Erforderlichkeit für eine Rodung des Hambacher Forstes bei Morschenich durch RWE Power

Seit einigen Tagen hat RWE die Rodungsarbeiten im Hambacher Forst fortgesetzt und zwar entgegen dem Vergleichsvorschlag eines Kölner Richters, die Rodungen im Wald wenigstens solange auszusetzen bis eine politische Entscheidung über den Kohleausstieg gefallen sei. Begründet wird dies damit, nur so den Tagebau aufrechterhalten zu können.

Mit den Rodungen wurde bereits im letzten Jahr auf der westlichen Seite des Waldes bei Morschenich begonnen und das obwohl für den Fortschritt des Tagebaues, wenn überhaupt, alleine ein Rodung auf westlicher Seite bei Manheim notwendig sein könnte. Dies widerspricht der Formulierung des Braunkohlenplanes 12/1 Hambach nachdem laut 1.1 „In dem für die bergbauliche Nutzung ausgewiesenen Raum die land- und forstwirtschaftlichen Flächen im zeitlichen Ablauf des Braunkohlenabbaus nur in dem jeweils unerlässlichen Umfang in Anspruch genommen werden“.

Da die jährliche Förderung seit einigen Jahren entgegen der Planung von 45 Mio. Tonnen auf nur noch ca. 38 Mio. Tonnen zurückgegangen ist, bleibt weiterhin anzuzweifeln, ob der Tagebaufortschritt zukünftig in der bisher zu Grunde gelegten Form voranschreitet.

Wie weiterhin festzustellen ist, wurden die Fledermausquartiere in den von den Gutachtern gekennzeichneten Bäume  mit Folie so verklebt, dass die Fledermäuse nicht in ihre Sommerquartiere zurückkehren können selbst wenn diese Bäume im Frühjahr noch stehen sollten.

Inzwischen hat das OVG Münster entschieden, die Rodungsarbeiten im Hambacher Wald vorerst auszusetzen sodass die von RWE Power vorgetragene Notwendigkeit der Rodungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt selbst von gerichtlicher Seite nicht bestätigt wird.

Wir erwarten daher in der Sitzung eine ausführliche Darstellung aller Kriterien die laut RWE eine Rodung des Waldes notwendig machen und nicht anderweitig lösbar sind. Insbesondere soll erläutert werden, warum die Rodungen zunächst von westlicher Seite des Forstes aus begonnen wurden. Weiterhin ist darzustellen wie sich die verringerte Fördermenge auf das wirkliche Fortschreiten des Tagebaues auswirkt. Des Weiteren möchten wir genau erläutert haben mit wem die Maßnahme zur Vertreibung der Fledermäuse abgesprochen wurde und wie dafür Sorge getragen werden soll, dass diese passende Ausweichquartiere finden. Zudem bleibt die Frage, was nun mit den abgeklebten Fledermausquartieren geschieht nachdem die Rodungsarbeiten ausgesetzt sind.

Mit freundlichen Grüßen

Gudrun Zentis

Horst Lambertz

Rolf Beu  

 f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks (Fraktionsgeschäftsführerin)

 

 

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