Bau eines Geh- und Radweges zwischen Hennef Heisterschoss und Neunkirchen-Seelscheid

Sehr geehrter Herr Müller,

die Fraktion der GRÜNEN im Regionalrat Köln bittet zu TOP 5 der Sitzung der Unter-kommission Rhein-Berg am 23. März 2015 um Beantwortung folgender Fragen.

Sachverhalt:

Der Bau eines Geh- und Radweges an der L 352 zwischen Hennef-Heisterschoss und Neunkirchen-Seelscheid –Remschoss war bereits mehrfach Gegenstand von Beratungen in der UK Rhein-Berg. Sie befindet sich in der Priorisierungsliste der UK auf Platz 1. Eine sehr aktive Bürgerinitiative setzt sich seit Jahren für die Realisierung dieses aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendigen Weges entlang der L 352 ein.
In der Sitzung am 2. Juni 2014 legten die Mitglieder der UK Wert darauf, dass die Prioritätenliste eingehalten werde. Insbesondere sollte der Landesbetrieb Straßen.NRW seine Anstrengungen verstärken, um die damals bestehenden Probleme der Realisierung der Maßnahme an der L 352 aus dem Weg zu räumen. In der Sitzung am 8. Dezember 2014 wurde es begrüßt, dass die Probleme dann in der Tat gelöst wurden. Die Problematik der Haushaltssperre der Landesregierung NRW konnte darüber hinaus durch das Engagement und die Bereitstellung von Mitteln durch die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid dergestalt entschärft werden, dass aus artenschutzrechtlichen Gründen notwendige Baumfällmaßnahmen noch in 2014 realisiert werden konnten.
In der Sitzungsvorlage zur heutigen Sitzung am 23. März 2015 (Drs.-Nr. UK_RB 17/2015) ist folgerichtig festgestellt, dass für den Bau des Geh- und Radweges an der L 352 die Mittel verausgabt werden sollen. Auf Seiten der Bürgerschaft besteht nach wie vor eine gewisse Skepsis in Bezug auf die tatsächliche Realisierung in 2015, auch vor dem Hintergrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben und möglicher Auswirkungen auf die Baumaßnahme.

Um diesbezüglich Klarheit zu schaffen bitten wir um Beantwortung folgender Fragestellungen:

1. Welche Schritte der Baumaßnahme sind bis heute umgesetzt?

2. Welchen artenschutzrechtlichen Restriktionen, die für die zeitliche Durchführung der Maßnahme relevant sind, unterliegt das Bauvorhaben RGW L 352?

3. Wie wird die weitere Durchführung der Baumaßnahme nach den Planungen von Straßen.NRW nun im Hinblick auf die zeitliche Abfolge und die Umsetzung erfolgen (bitte Teilmaßnahmen und Zeiträume angeben)?

4. Wann ist mit einer Verkehrsfreigabe des Rad- und Gehwegs an der L 352 zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender

Martin Metz und Manfred Waddey, Fraktionsmitglieder

f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung