Sehr geehrter Herr Stefan Götz,
wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der 148. Sitzung des Braunkoh-lenausschusses des Regionalrates Köln mit aufzunehmen.
Fernwärmeheizung in Neu-Morschenich
laut Ratsbeschluss vom Oktober 2013 ist vorgesehen, die Bürger von Neu-Morschenich nach der Umsiedlung an die Fernwärmeversorgung anzuschließen; für diese Wärmever-sorgung besteht laut beschlossener Fernwärmesatzung Anschluss- und Benutzungszwang. Um einen Heizofen im Sinne des Wohlbefindens verwenden zu können, sollte hierfür der erste Satzungsentwurf, vorgelegt zu den vorangegangenen Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde im September 2013 dahingehend ergänzt werden, dass eine solche Verwendung möglich ist, ein entsprechender ergänzter Entwurf ging den Ratsmitgliedern Anfang Oktober 2013 per E-Mail zu. Wie sich bei Durchsicht der Niederschrift der Ratssitzung vom Oktober 2013 feststellen ließ, war Inhalt des Ratsbeschlusses aber nicht die ergänzte Satzung vom 27. September 2013. Vielmehr war der Niederschrift beigefügt der ursprüngliche Satzungsentwurf vom September 2013. Bisher ist hier auch keine Korrektur erfolgt; sodass angenommen werden muss, dass nun nicht die ergänzte Fernwärmesatzung sondern vielmehr der ursprüngliche Entwurf in Kraft tritt.
Wir bitten daher um schriftliche und mündliche Beantwortung folgender Fragen:
1.Welcher Satzungsentwurf wurde in der Ratssitzung der Gemeinde Merzenich im Oktober 2013 beschlossen?
2. Sollte fälschlicherweise der Entwurf von Anfang September 2013 zur Abstimmung vorgelegt worden sein, wie ist hier eine Korrektur möglich?
3. Wie und mit welchen Energieformen soll die geplante Fernwärmeheizung betrieben werden?
4. Ist eine partielle Nutzung von Solarthermie gemäß Variante 4 des seinerzeit vorgestellten Energiekonzeptes möglich?
5. Wie hoch sind die monatlich zu veranschlagenden Energiekosten nach derzeitigem Kenntnisstand?
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Zentis
Horst Lambertz
Rolf Beu
f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks (Geschäftsführung