Befüllung des Restsees Inden

Sehr geehrter Herr Stefan Götz,

wir bitten Sie, die folgende Anfrage in die Tagesordnung der 143. Sitzung des Braunkohlenausschusses des Regionalrates Köln am 08.04.2011 aufzunehmen.

Befüllung des Restsees Inden

In der 138. Sitzung des Braunkohleausschusses am 28.8.2009 wurde der Braunkohleplan Inden in den Grundzügen der Oberflächengestaltung und der Wiedernutzbarmachung geändert. Dem vorausgegangen waren zahlreiche Untersuchungen und Gutachten zur Machbarkeit. Wesentlicher Bestandteil der Untersuchung war dabei die Befüllung des Restsees durch den Einsatz von Sümpfungswässern und der Zuleitung von Fließwasser.

Im Braunkohleplan wurde auf Seite 95 als Ziel 1 festgelegt: „Das Restloch ist in 30 – 40 Jahren – möglichst früher – mit Wasser vorwiegend aus der Rur bis zum Zielwasserstand zu füllen. Mit der Befüllung ist möglichst früh zu beginnen. Sie ist, soweit dies ohne nachteilige Auswirkungen auf Natur, Landschaft, Nutzungen Dritter etc. möglich ist, möglichst früh abzuschließen.“ Ergänzt wird dieses Ziel durch Aussagen der gutachterlichen Machbarkeitsstudie, die eine Entnahme aus der Rur zur Seefüllung in rd. 30 – 40 Jahren ohne Beeinträchtigung des Ökosystems als möglich bezeichnet. Weiter heißt es im Text, dass im späteren Fachplanungsverfahren insbesondere zu untersuchen ist, ob eine deutliche Verkürzung der Füllzeit auf unter 30 Jahre möglich ist.

Eingeschränkt wird diese beschleunigte Befüllung aber durch Ziel 2 (Seite 96): „Die Entnahme des Füllwassers aus der Rur darf nur ohne erhebliche Beeinträchtigung des Ökosystems der Rur und der angrenzenden Feuchtgebiete und nur unter Berücksichtigung aller direkten und indirekten zugelassenen Entnahmen und Einleitungen aus der Rur und aus den von ihr gespeisten Gewässern erfolgen.

Zu den Möglichkeiten einer Entnahme von Füllwasser aus der Rur war im Auftrag der Geschäftsstelle des Braunkohlenausschusses eine umfassende Machbarkeitsstudie vergeben worden. Die Ermittlungen ergaben bei allen Abflussverhältnissen in der Rur nur einen geringfügigen Wasserstands-unterschied zu einer Situation ohne Entnahme zur Füllung des Sees nach der Beendigung des Tagebaus Inden und weiterhin auch, dass die Entnahmevarianten (31 – 45 Jahre mittlere Füllzeit; S. 44 der Machbarkeits-studie) keine erheblichen Auswirkungen haben werden.

Wörtlich heißt es: “In Abhängigkeit von der jährlichen Einleitmenge und unter Berücksichtigung der nach neueren Erkenntnissen verminderten Versickerung (s. UVP – Angaben Kap. 8.3.2.3.4) ist eine Befüllung in einem Zeitraum von 30 – 40 Jahren bis zum Erreichen des endgültigen Wasserstandes gewährleistet.“

Wie jetzt aber aus Zeitungsmeldungen aufgrund der Aussagen des Bergbautreibenden zu erfahren war, geht das Unternehmen davon aus, dass die Befüllung des Sees deutlich beschleunigt werden kann. Dies steht jedoch im Widerspruch zu den Aussagen der Machbarkeitsstudie, die dem beschlossenen Braunkohleplan zugrunde liegt.

Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Auf welcher Grundlage erfolgt die Aussage des Bergbautreibenden, dass eine schnellere Befüllung des Restsees Inden möglich sei?
  2. Wurden der Geschäftsstelle Unterlagen zugängig gemacht, aus denen eine Plausibilität der Aussagen abgeleitet werden kann?
  3. Wie erklärt sich die Verkürzung der Befüllungszeit gegenüber der Machbarkeitsstudie?
  4. Führt die beschleunigte Befüllung zu weiteren Änderungen, etwa hinsichtlich der Böschungsgestaltung im Bereich des Restsees?
  5. Ist auszuschließen, dass sich die Eluatmengen durch die beschleunigte Wiederbewässerung der Deponiekörper verändern?
  6. Sind Auswirkungen auf die Biotopgebiete im Ausflussbereich des Sees durch die schnellere Befüllung auszuschließen?
  7. Wurde zwischenzeitlich ein Fachplanungsverfahren durchgeführt?
  8. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  9. Führen die Maßnahmen der vom Bergbautreibenden avisierten vorzeitigen Befüllung zu einer Änderung des Braunkohleplans oder sind sie durch die Aussagen abgedeckt, dass die Zeitdauer bis zur endgültigen Seeherstellung möglichst kurz gehalten werden soll?

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz                        f.d.R. Antje Schäfer-Hendricks

Gudrun Zentis                                  Geschäftsführung

Rolf Beu