„Der Braunkohlenausschuss hält die Einrichtung einer „Schlichtungsstelle Bergschäden“ für ein geeignetes Instrument, die Feststellung und Regulierung von durch den Braunkohlebergbau verursachten Bergschäden zu verbessern. Die Geschäftsstelle wird deshalb aufgefordert, in Kooperation mit der Landesregierung und dem Ausschuss des Landtags für Bergbausicherheit eine Schlichtungsstelle anlog zu der bereits arbeitenden Schlichtungsstelle für den Steinkohlebergbau mit entsprechender Besetzung, Kompetenzen, Satzung usw. einzurichten. Bergbaubetroffenen dürfen bei Anrufung der Schlichtungsstelle grundsätzlich keine Kosten entstehen.“
Begründung:
Um die Position von Bergschäden betroffener Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Steinkohlebergbautreibenden zu verbessern, hat die Landesregierung in enger Kooperation mit dem Ausschuss des Landtags für Bergbausicherheit eine Schlichtungsstelle „Bergschäden“ eingerichtet. Die gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie sowie des Ausschussvorsitzenden vom 06.02.09 anlässlich der Einrichtung der Schlichtungsstelle ist diesem Antrag beigefügt.
Alle dort aufgeführten Argumente für eine Schlichtungsstelle gelten dem Grund nach auch für den Braunkohlebergbau. Insbesondere trifft die Behauptung der Bezirksregierung Köln in Vorlage BKA 0544 nicht zu, Konfliktfälle im Steinkohlenbergbau beträfen anders als im Einwirkungsbereich des Braunkohlebergbaus nicht die Ursache sondern nur die Höhe des Schadens. Sowohl für Bergschäden infolge von Steinkohle- als auch Braunkohlenbergbau sind sowohl Ursache als auch Schadenshöhe Anlass Konflikten zwischen Bergbaubetroffenem und Bergbautreibendem.
Angesichts einer Vielzahl von Fällen im großflächigen Einwirkungsbereich des Rheinischen Braunkohlebergbaus, bei denen Bergschäden durch den Bergbau nicht oder nicht angemessen reguliert werden, ist die Einrichtung einer „Schlichtungsstelle Bergschäden“ dringend geboten, um die Position der Bergbaubetroffenen gegenüber dem Bergbautreibenden zu stärken.