Planungen fürs Rheinische Revier

Am 18. Dezember 2020 hat sich der Regionalrat Köln mit dem von der NRW-Landesregierung vorgelegten Entwurf einer neuen Leitentscheidung zur Entwicklung des Rheinischen Reviers befasst. Die GRÜNEN legten eine kritische Stellungnahme vor und monierten vor allem zahlreiche Ungenauigkeiten in den Planungen.

\"\"

Der wohl wichtigste Tagesordnungspunkt der 27. – und in dieser Zusammensetzung letzten – Sitzung des Regionalrats Köln am 18. Dezember 2020 war der TOP 6 „Entwurf der neuen Leitentscheidung: Neue Perspektiven für das Rheinische Revier – Stellungnahme des Regionalrats“. Die NRW-Landesregierung hatte im Oktober 2020 den Entwurf vorgelegt, mit dem sie das Kohleausstiegsgesetz des Bundes in eine räumliche Planung übersetzt. Nun hat der Regionalrat ausgiebig darüber diskutiert. Vorangegangen war dem ein Vortrag von RWE zur Entwicklung der Kraftwerksstandorte.

Einer gemeinsamen Stellungnahme von CDU, SPD und FDP konnten sich die GRÜNEN nicht anschließen – vor allem deshalb, weil darin die völlig unverhältnismäßigen und vor allem erwiesenermaßen unnötigen Umsiedlungen der noch verbliebenen Dörfer unkommentiert bleiben.

Die GRÜNEN gaben deshalb eine eigene Stellungnahme als Minderheitenvotum zu Protokoll. „Generell ist festzuhalten, dass der Entwurf der Leitentscheidung weit hinter den Erwartungen zurückbleibt“, sagt Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Regionalrat Köln. Dies zeige sich schon in der Einleitung, in der ein Hinweis fehlt, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung für die Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens nicht ausreichen und über die EU-Ebene absehbar verschärft werden, was direkte Auswirkungen auf den Betrieb und den Ausstieg aus der Braunkohle haben wird. „Eine Leitentscheidung, die diese absehbaren Entwicklungen nicht antizipiert, wird keinen klimapolitisch vertretbaren Ausstiegspfad beschreiben. Sicherzustellen wäre, dass eine größtmögliche Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gewahrt bleibt und unumkehrbare Fakten erst zum spätmöglichsten Zeitpunkt geschaffen werden“, so heißt es weiter in der Stellungnahme. Außerdem monieren die GRÜNEN zahlreiche Ungenauigkeiten wie diese: „Die Vorgaben für die Rekultivierung bei Elsdorf sind zu unkonkret. Hier bedarf es einer klaren Vorgabe, wie weit die Tagebaukante nach abgeschlossener Rekultivierung von der aktuellen Bebauung entfernt sein muss, transparent übersetzt in eine grafische Darstellung. Auch müssen die qualitativen Vorgaben konkretisiert und zeitlich definiert werden.“ Bezogen auf den Hambacher Wald fordern sie einen notwendigen Mindestabstand zwischen Abbaukante und Waldrand von mehr als 50 Metern. „Gleichzeitig muss mit der Vernetzung der Restflächen des Hambacher Waldes mit angrenzenden Waldökosystemen wie dem Merzenicher Erbwald und der Steinheide durch die zeitnahe Bepflanzung und Wiederbewaldung der dazwischenliegenden Bereiche begonnen werden“, erklärt Horst Lambertz, Mitglied der GRÜNEN Fraktion. Nur so sei die Zukunft des heftig umkämpften Hambacher Waldes sicher. Und abschließend sei festzuhalten, dass die Umsiedlungen der verbliebenen Dörfer sofort zu stoppen ist. Ein bisher zurückgehaltenes Gutachten belege, dass die Dörfer erhalten bleiben können. „Ein ungeheuerlicher Vorgang, der mit dem Schicksal Tausender Menschen spielt“, konstatiert auch Rolf Beu und zeigt für die GRÜNEN deutlich eine Ablehnung der Umsiedlungen.