Verbesserung für die Randdörfer des Tagesbaus Garzweiler II

der Braunkohlen Ausschuss hat in seiner konstituierenden Sitzung am 28. Mai 2021 mit Mehrheit beschlossen:

1.) „Das weitere Verfahren zum Tagebau Garzweiler muss jetzt so gestaltet werden, dass die Umsetzung sowohl mit als auch ohne einer Umsiedlung der verbleibenden Garzweiler-Dörfer nach 2026 planerisch weitergeführt werden kann.

2.) Es ist rechtlich zu prüfen, ob und wie durch weitere Planverfahren die Umsetzung der Leitentscheidung in zwei Schritten erfolgen kann. Der erste Planungsschritt wäre dabei ein geänderter Braunkohleplan bis einschließlich 2028 ohne Umsiedlung und Inanspruchnahme der verbleibenden Garzweiler-Dörfer.“

Die Antwort von RWE auf unsere Anfrage vom September 2021 zeigt, dass dieser Beschluss ignoriert bzw. nicht zur Kenntnis genommen wird. Man muss natürlich nicht unsere Einschätzung teilen, dass die verbleibenden Dörfer mit großer Wahrscheinlichkeit vom Abbau verschont bleiben werden, aber man sollte in der Lage sein, Fragen zu beantworten, die mit der oben zitierten Beschlusslage kongruent sind.

Fragen zu Abständen der Dörfer zur Abbaugrenze

Unsere Fragen (vom 18.08.2021, 1-3, Anfrage für die Sitzung des BKA am 27.09.2021) bezogen sich darauf, wie in den nächsten Jahren sichergestellt wird, dass die Abstände der Abbaugrenze des Tagebaus gegenüber den Ortsrändern auf mindestens 400 m vergrößert und sogar ein 500 m Abstand eingehalten wird – so formuliert es die Leitentscheidung und genau darauf geht die Antwort von RWE nicht ein. Die Bezirksregierung schweigt zu dieser Thematik.

Deshalb wiederholen wir die Frage 1 und 2 noch einmal und bitten um Beantwortung zur nächsten Sitzung.

1.) Wie wird in Zukunft sichergestellt, dass die Abbaugrenze des Tagebaus gegenüber dem Ortsrand von Keyenberg und anderen Ortschaften 400 Meter nicht unterschreitet? (Bitte einen entsprechenden Plan zum Ortsrand und der jetzigen Abbaukante hinzufügen und die Abstände kennzeichnen)

2.) Kann in Zukunft sichergestellt werden, dass – vorausgesetzt vereinbar mit einer ordnungsgemäßen Rekultivierung – , auch ein 500 Meter Abstand eingehalten werden kann? (Bitte auch hier entsprechendes Kartenmaterial inklusive Abstandsmarkierungen beifügen)

Zum Fragenblock Schutz vor Staub und Lärm der Anwohnerinnen und Anwohner:

Aus der Antwort des RWE ergeben sich folgende Nachfragen:

Auch wenn wir feststellen müssen, dass die TA-Lärm ausdrücklich für den Bergbautreibenden nicht gilt, es aber Richtlinien der Bezirksregierung Arnsberg gibt und RWE ausführt, dass alle Grenzwerte eingehalten werden, gibt es Organisationen wie die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die noch Mitte September empfohlen hat, die Grenzwerte für Schadstoffe wie Feinstaub und Stickstoffdioxide massiv zu senken.  Auch die EU-Kommission wird voraussichtlich im nächsten Jahr dazu einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen.

Unsere zusätzlichen Fragen zum Frageblock Schutz vor Staub und Lärm:

3.) Bleiben die von dem Braunkohlekraftwerksbetrieb Garzweiler emittierten Schadstoff- und Feinstaubbelastungen unter denen vor kurzem empfohlenen WHO-Grenzwerten

– Partikelgröße PM 2,5 unter 5 µg/m³ (5 Mikrogramm per Kubikmeter Luft)

– Partikelgröße PM 10 unter 15 µg/m³ (15 Mikrogramm per Kubikmeter Luft)?

  • Wir bitten ferner darum, den in den RWE Ausführungen ausgeführten letzten Jahresbericht zu durchgeführten Schutzmaßnahmen den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

4.) Welche Aktualisierung von Staubniederschlags-Messstellen fand in diesem Jahre statt und ist in den nächsten Jahren geplant?

5.) Wieso existiert in der Ortschaft Holzweiler anscheinend kein einziger Staubmesspunkt, zumal sich in den nächsten Jahren die Abbautätigkeit Richtung Holzweiler verschieben wird?

6.) Wieso wird die Messstelle 33 (Lützerath), die die höchsten Immissionswerte in den Jahren 2017 und 2018 mit 0,27 und 0,33 ausweisen, jetzt schon aufgegeben?

7.) Wieso werden neue Messstellen weit ab vom Tagebaugeschehen alleine im östlichen Bereich von Erkelenz eingerichtet?

Lärmimmissionen bzw. Geräuschmessungen

  • Auch hier bitten wir den letzten umfassenden Jahresbericht über durchgeführte Schutzmaßnahmen den Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

8.) Die Beantwortung von RWE bezieht sich insbesondere auf die Messorte G82 in Keyenberg und G74 in Kuckum. Die Immissionsrichtwerte werden für Mischgebiete angegeben. Als Nachweis werden Vortragsfolien zur Geräuschermittlung angehangen. Die Antwort lautet, da die Immissionsrichtwerte für Mischgebiete entsprechend den Vorgaben der TA-Lärm eingehalten werden, sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

Der Bebauungsplan I „Nohrgasse“ Stadtteil Keyenberg weist westlich der Holzweilerstaße ein WA-Gebiet aus. Aufgrund der Entfernung vom Messort G82 zum Tagebau und dem Abstand des WA-Gebietes zum Tagebau ist nicht zu erwarten, dass die Immissionsrichtwerte im Nachtzeitraum eingehalten werden.

Warum erfolgt keine Beurteilung des nächstgelegenen allgemeinen Wohngebietes?

9.) Als Messverfahren wird eine Dauermessstation über ca. 2 Wochen betrieben. Die Auswertung erfolgt mit Verweis auf eine statistische Betrachtung nach der Richtlinie VDI 3723. U.E. nach dient die Richtlinie VDI 3723 der Ermittlung einer Unsicherheit bei mehreren Messungen. Die Verwendung der VDI 3723 im Zusammenhang mit der TA Lärm bleibt unbegründet und ist nicht nachvollziehbar. Die Behauptung, dass der 95%-Pegel dem kontinuierlichen Geräusch des Tagebaus entspricht (Lkon genannt) setzt voraus, dass keine Impulshaltigkeit vorliegt und auch keine Schwankungen im Geräusch vorliegen – was unbewiesen ist.

Wie beurteilt die Bezirksregierung diese unsere Einlassung?

10.) Die Bildung von Beurteilungspegeln soll gemäß Richtlinie nach TA Lärm erfolgen. Eine Auswertung nach der Richtlinie VDI 3723 sieht die TA-Lärm nicht vor. So ist auf den Höreindruck, z.B. vorherrschende tieffrequente Geräuschanteile und auch auf bestehende Vorbelastungen einzugehen. Der Verzicht auf die Berücksichtigung einer Vorbelastung bleibt unbegründet.

Wie beurteilt die Bezirksregierung diese unsere Einlassung?

11.) Die auf Seite 23 zur Verfügung gestellte Folie zu den „Geräuschmessungen Tagebau Garzweiler“ weist 23 Messungen im Zeitraum vom 06.02. 2020 bis 09.10.2020 auf.

Wieso erfolgen hier keine Messungen im Spätherbst oder Winter, Jahreszeiten wo die Abbautätigkeit der Braunkohle besonders intensiv sein dürfte?

12.) Nicht alle Messpunkte – wie der Messpunkt Nr. 9 – sind auf der beigefügten Karte lokalisierbar. Auch ist nicht nachvollziehbar, wieso bei Messorten mit vergleichsweise hohen Werten wie Nr. 80 und Nr. 20 nur einmal im Jahr Messungen stattfinden.

Welche Gründe liegen hierfür vor?

Für die Beantwortung unserer Anfragen bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lambertz, Fraktionsvorsitzender

Manfred Krause, Mitglied des Braunkohleausschusses 

Ute Sickelmann, stellv. Fraktionsvorsitzende

f.d.R: Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerin)