Tagebaurandstraßen am Tagebaurand Garzweiler II

Tagebaurandstraßen am Tagebaurand Garzweiler II

Die sog. „Kohlekommision“ legte im Januar dieses Jahres ihren Abschlussbericht vor. Wenngleich seitdem noch keine weiterführenden Beschlüsse auf Bundes- bzw. Landesebene erfolgten ist davon auszugehen, dass die Tagebaue im Rheinischen Revier nicht in der bisherigen Form weiterbetrieben werden. Dies gilt insbesondere für die Tagebaukanten und die damit verbundenen Infrastrukturmaßnahmen. Dennoch ist festzustellen, dass RWE in jüngster Zeit seine Aktivitäten die Schürfungen betreffend, aber auch den Bau der Tagebaurandstraßen (hier der L 354n), erheblich forciert. Hiergegen erhebt sich zu Recht erheblicher Widerstand aus der Bevölkerung, denn solange nicht klar ist, wo die zukünftigen Tagebaukanten verlaufen werden, sollten auch keine unwiderruflichen Fakten geschaffen werden, die womöglich zukünftig gar nicht nötig bzw. sinnvoll sind. Neben den reinen Abbaumaßnahmen an sich birgt der Neubau der L 354n von Wanlo über Venrath und Kaulhausen und im Anschluss daran der Neubau der L 277n für die dort ansässige Bevölkerung eine deutliche Verschlechterung ihrer als Tagebaurandgemeinden bereits jetzt schon mit erheblichen Einschränkungen verbundenen Lebens- und Wohnsituation.

Wir fragen daher: 

  1. Sollte sich die Tagebaukante auf Grund einer vorzeitigen Beendigung des Tagebaues verschieben, ist es dann nach Meinung der Bezirksregierung sinnvoll, an einer weiteren Linienführung der geplanten L 354n und in Fortsetzung der L 277n festzuhalten?Wenn ja, warum. Wenn nein, wie könnte dann der geänderte Verfahrensablauf aussehen?
  2. Wann wird nach der bisherigen Planung mit dem Bau der L 354n begonnen und wo?
  3. Wie sieht das dazugehörige Planfeststellungsverfahren im Detail aus? Endet das bisherige Verfahren in Kaulhausen oder wird es die gesamte Strecke  bis zur neuen Anschlussstelle L 277n umfassen?
  4. In welchem Zeitablauf sind welche Bauabschnitte geplant und von wo bis wo?
  5. Wer war zunächst mit der Umweltverträglichkeitsprüfung beauftragt und wer ist inzwischen dafür zuständig? Warum erfolgte der zwischenzeitliche Wechsel?
  6. Sind alle für den Baubeginn notwendigen weiteren rechtlichen Voraussetzungen wie zum Beispiel das Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen?
  7. Wenn nein, welche noch nicht und warum? Wie geht es dann weiter?
  8. Trifft es zu, dass RWE die Tagebaurandstraße womöglich nicht weiter als bis Venrath, Kuckumerstraße baut?
  9. Gibt es bereits Überlegungen zu einer Alternativtrassenführung für die L 354n und die L277n für den Fall, dass sich der Tagebau verkleinert und sich im Zuge dessen auch die Tagebaukante verschiebt?
  10. Für den Bau des Walles entlang Kaulhausen wurde der Baustellenverkehr über einen Feldweg geführt. Warum wird ggf. nicht dieser ausgebaut, anstatt die neue Straße durch Kaulhausen hinducrh zu führen?
  11. Gab es eine Verkehrsprognose einschließlich zukünftiger Schadstoff- und Lärmbelastung für die L 354n? Wenn ja, wie sah diese aus? Wenn nein, warum nicht?
  12. Wird es eine Einschränkung für den Schwerlastverkehr geben?

Mit freundlichen Grüßen                                                                                          

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender 

Gudrun Zentis und Horst Lambertz, Fraktionsmitglieder                                                                           

f.d.R.: Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung

 

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