Straßenanbindung des Ortsteils Holzweiler in der Stadt Erkelenz

Antrag:

Der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und das Unternehmen RWE dazu auf, die L12 zwischen Holzweiler und Keyenberg erst dann zu entwidmen und bergbaulich in Anspruch zu nehmen nachdem eine Ersatzverbindung geschaffen und dem Verkehr übergeben worden ist.

Begründung:

Die L12 ist neben der L 19 die einzige Verbindung in der Stadt Erkelenz zum Ortsteil Holzweiler. Durch eine zeitnahe Inanspruchnahme dieser wichtigen Verkehrsverbindung ohne eine Ersatzverbindung werden den Bürger*innen in den nicht mehr vom Tagebau Garzweiler II beanspruchten Ortschaften weitere Belastungen auferlegt. Diese sind unnötig und zugleich nicht sozialverträglich.

Durch die Inanspruchnahme der Ortschaft Lützerath durch das bergbautreibende Unternehmen kann die westliche Tagebaulinie begradigt werden. Die Kohle unter der Ortschaft Lützerath ist nach Angaben von Vertretern der Landesregierung NRW geeignet und notwendig, um die Versorgung der Kraftwerke mit Braunkohle in den Jahren 2023 und 2024 zu sichern. Mit anderen Worten erzielt RWE durch die Inanspruchnahme von Lützerath genug Braunkohle, um den Kraftwerksbetrieb mindestens zwei weitere Jahre zu sichern. Da die L12 im Bereich des Hauptbetriebsplanes, den RWE vorgelegt hat und der ab 01.01.2023 gelten soll, lediglich im äußersten nördlichen Bereich, direkt an der Ortschaft Keyenberg bergbaulich in Anspruch genommen werden soll, macht die Unterbrechung dort überhaupt keinen Sinn. Die benötigte Kohle wird einige Kilometer weiter südlich, im Bereich der ehemaligen Ortschaft Immerath und der Ortschaft Lützerath gewonnen.

In Holzweiler sind jedoch Gewerbe, Handel und ein praktischer Arzt ansässig mit Kundschaft und Patienten auch in den Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich und Berverath. Durch den Wegfall der L12 ist es für die Einwohner dieser Dörfer nicht mehr auf direktem Weg möglich, die Ortschaft Holzweiler zu erreichen. Wenn die bisherige Entfernung dieser Dörfer zu Holzweiler bei ca. 3 bis 5 Kilometer liegt, würde die zukünftige Verbindung bei rund 12 bis 14 Kilometern liegen. Diese Strecke ist weder der Kundschaft, noch den Patienten oder dem Hausarzt bei Hausbesuchen zuzumuten. Somit sehen wir den Rückbau der L12 ohne vorherige Schaffung einer Ersatzverbindung als nicht sozialverträglich und geschäftsschädigend.

Des Weiteren erwarten die GRÜNEN im Braunkohlenausschuss vor einer weiteren Inanspruchnahme bislang ungenutzter Fläche außerhalb des zweiten Umsiedlungsabschnittes, dass eine neue Leitentscheidung verabschiedet und die endgültigen Tagebaugrenzen festgelegt werden. Erst wenn diese vorliegen, kann eine Ersatzverbindung für die L12 geplant, genehmigt und errichtet werden.

Die Fraktion der GRÜNEN sieht andernfalls auch die Gefahr, dass durch eine zeitnahe Inanspruchnahme der L12 ohne vorab geschaffene Ersatzverbindung die Errichtung dieser Ersatzstraße als unbegründet eingestuft werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen 

Hans-Josef Dederichs

f.d.R: Antje Schäfer-Hendricks und Annika Schmidt (Fraktionsgeschäftsführerinnen)