Planfeststellungsverfahren für den 8-streifigen Ausbau der A 59 zwischen dem AD St. Augustin-West und dem AD Bonn-Nordost

Planfeststellungsverfahren für den 8-streifigen Ausbau der A 59 zwischen dem AD St. Augustin-West und dem AD Bonn-Nordost

Der 8-streifige Ausbau der A 59 zwischen dem AD St. Augustin-West und dem AD Bonn-Nordost musste aufgrund von Stellungnahmen und Einwendungen aus der ersten Offenlage heraus erneut offengelegt werden. Hierbei wurden Forderungen, die sich auch in einem Sankt Augustiner Ratsbeschluss wiederfanden, nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang bitten wir die folgenden Fragen zu beantworten.

  1. Warum ist die aus St. Augustin geforderte Verlängerung des Lärm-schutzes Richtung Süden nicht berücksichtigt worden?
  2. Wegen der massiven Zerschneidung der Landschaft wurde der Bau einer Landschaftsbrücke zur Vernetzung Hangelarer Heide / Siegaue inkl. der \“grünen Routen\“ wie Grünes C gefordert. Warum ist die Landschaftsbrücke nicht berücksichtigt worden?
  3. Der ökologische Ausgleich ist nicht ortsnah in der Siegaue (Renaturierung Sieg!) vorgesehen, sondern in der Wahner Heide! Was ist hierfür der Grund?
  4. Ebenso wird im geänderten Plan der in der Diskussion befindliche Radschnellweg Bonn/Rhein-Sieg nicht berücksichtigt. Was ist hierfür der Grund?

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Beu, Fraktionsvorsitzender  DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln

Wilhelm Windhuis, Fraktionsmitglied

f.d.R.:

Antje Schäfer-Hendricks, Geschäftsführung DIE GRÜNEN im Regionalrat Köln